Seit dem 3. April 2022 gibt es keine Einschränkungen mehr für Kulturveranstaltungen und Kunst- und Kultureinrichtungen. Dies gilt auch im Bereich der Breitenkultur. Insbesondere gibt es kein Testpflichterfordernis mehr für nicht immunisierte Personen. Alle Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungsräume sind aufgehoben. Es werden keine festen Abstände mehr vorgeschrieben. Eine Kontaktnachverfolgungspflicht gibt es nicht.
Dennoch ist die Beachtung angemessener Hygienemaßnahmen an den Einrichtungen und in der Breitenkultur gleichwohl weiterhin wichtig.
Die Maskenpflicht wurde abgelöst durch eine Empfehlung zum Tragen einer Maske in Innenräumen. Um pandemiebedingte Unterbrechungen des Kulturbetriebes zu vermeiden, wird daher allen Kunst- und Kultureinrichtungen empfohlen, ihren Besucherinnen und Besuchern bzw. Nutzerinnen und Nutzern das freiwillige Tragen einer Maske in Innenräumen durch einen deutlichen Hinweis anzuraten.
Die aktuellen Informationen zu den Vorgaben des Landes sind hier aufgeführt: Corona-Verordnung des Landes.
Nein. Es gilt aber die generelle Empfehlung nach § 2 der Corona-Verordnung, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, eine ausreichende Hygiene zu beachten, eine medizinische Maske oder eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen zu tragen und geschlossene Räume regelmäßig zu belüften.
Die Risikoeinschätzung des Freiburger Instituts für Musikermedizin (Hochschule für Musik und Universitätsklinikum Freiburg) kann weiterhin eine Orientierungshilfe bieten.
Die Dachverbände (Landesmusikverband, Landesverband Amateurtheater, Blasmusik-, Chorverbände etc.) sowie auch das Freiburger Institut für Musikermedizin können in Hygienefragen zu Rate gezogen werden.
Hilfreich sind folgende beispielhaft genannte Links, die in der Regel stets aktuell gehalten werden:
- Badischer Chorverband
- Schwäbischer Chorverband
- Blasmusikverband Baden-Württemberg
- Bund Deutscher Blasmusikverbände
- FAQs des Staatsministeriums
- FAQs des Wissenschaftsministeriums
- Freiburger Institut für Musikermedizin
Das vom Bund Deutscher Blasmusikverbände während der Corona-Pandemie erstellte Muster-Hygienekonzept kann ungeachtet der Lockerungen weiterhin wertvolle Hinweise geben.