Forschung

Forschung für Nachhaltigkeit: 5 Millionen Euro für die Einrichtung von Reallaboren

„Weil Wissenschaft heute nicht mehr nur im abgeschlossenen Labor stattfinden kann, machen wir die Welt zum Labor“ sagt Wissenschaftsministerin Theresia Bauer

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst stärkt die Beiträge der Wissenschaft für eine nachhaltige Entwicklung: Mit 5 Millionen Euro soll an den staatlichen Hochschulen im Land die Einrichtung so genannter Reallabore gefördert werden.

„In Reallaboren werden Akteure aus der Praxis von Anfang an in den Forschungsprozess einbezogen“, erklärt Ministerin Bauer. Auf diese Weise werden wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen, die z. B. für Politik und Wirtschaft leichter anschlussfähig sind und somit insgesamt die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft für eine nachhaltige Entwicklung erhöhen. Mit dem Förderprogramm nimmt Baden-Württemberg eine Pionierrolle ein, da dieser Ansatz bisher wenig verbreitet ist.

In Reallaboren begeben sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in reale Veränderungsprozesse. Sie begleiten z. B. die Sanierung von Stadtteilen oder die Einführung nachhaltiger Mobilitäts- oder Energiesysteme vor Ort. Reallabore helfen gesellschaftliche Veränderungsprozesse besser zu verstehen, mitgestalten und in ihren Wirkungen messen zu können. Sie bieten Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen zwischen Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und freien Forschungsinstituten sowie zwischen Wirtschaft, Politik, Verwaltung und zivilgesellschaftlichen Akteuren.

Ministerin Bauer: „Baden-Württemberg hat als herausragender Wissenschaftsstandort die Pflicht sowie die große Chance, eine Führungsrolle beim Thema Nachhaltigkeit zu übernehmen“.

Programm „Stärkung des Beitrags der Wissenschaft für eine nachhaltige Entwicklung“

Die Förderung des Programms „Stärkung des Beitrags der Wissenschaft für eine nachhaltige Entwicklung“ im Gesamtumfang von acht Millionen Euro wird aus dem Innovations- und Qualitätsfonds (IQF) bereitgestellt, der der Stärkung der Qualität und Leistungsfähigkeit der Hochschulen und der Förderung innovativer Ziele und Schwerpunkte dient. Eine erste Ausschreibungsrunde über drei Millionen Euro fand 2012 statt. Auch die jetzige Ausschreibung der zweiten Runde richtet sich an alle staatlichen Hochschulen des Landes. Die Förderung ist auf einen Zeitraum von bis zu drei Jahren angelegt und pro Antrag auf einen Gesamtförderbetrag von 800.000 Euro begrenzt. Antragsfrist ist der 14. Februar 2014. Über die Anträge entscheidet eine vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und den Rektorenkonferenzen eingesetzte Kommission mit externen Gutachtern.

Wissenschaftsministerium: Wissenschaft für Nachhaltigkeit in Baden-Württemberg

Wissenschaftsministerium: Aktuelle Ausschreibungen

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