Hochschulen

Gebührenanpassung an Hochschulen

Anlässlich der jüngsten Meldungen informiert das Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg nochmals darüber, wo und in welchem Maß eine Gebührenanpassung an den Hochschulen stattfinden soll.

Wesentlich ist: Die grün-rote Landesregierung hat die Studiengebühren in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr abgeschafft, weil sie sozial unausgewogen waren. Dabei bleibt es.

Derzeit werden von allen Ressorts in Baden-Württemberg die Gebührentatbestände gemäß dem Landesgebührengesetz alle zwei Jahre überprüft (§ 4 Abs. 5 Landesgebührengesetz). Die Gebühren, die nun im Wissenschaft- und Kunstbereich angepasst werden sollen, wurden seit 2005 nicht mehr angehoben. Die jetzige Anpassung erfolgt maßvoll und betrifft in vielen Fällen nicht die Kernbereiche des Studiums. „Es wird durch diese Maßnahmen niemand vom Studieren abgehalten“, sagt Theresia Bauer, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst. „Studieren in Baden-Württemberg ist unter der grün-roten Landesregierung deutlich günstiger geworden.“

Die Bereiche im Einzelnen

1. Änderung: Gebühren für Gasthörer (§ 17 LHGebG)

Bisher: Für Gasthörer betragen die Gebühren 25 bis 150 Euro pro Semester.

Entwurf: Für Gasthörer betragen die Gebühren 50 bis 300 Euro pro Semester.

→  Maßvolle Anpassung an allgemeine Preissteigerungen.

2. Entgelt- bzw. Gebührenpflicht außercurricularer Angebote (§ 15 LHGebG)

Bisher: Für Angebote, die nicht Bestandteil einer Studien- und Prüfungsordnung sind, können im Sprach- und EDV-Bereich Gebühren und im sonstigen Bereich privatrechtliche Entgelte erhoben werden.

Entwurf: Für Angebote, die nicht Bestandteil einer Studien- und Prüfungsordnung sind, können im Sprach- und EDV-Bereich Gebühren erhoben werden; im sonstigen Bereich sind privatrechtliche Entgelte zu erheben.

Kann-Regelung im Sprach- und EDV-Bereich bleibt unverändert.

→ Außercurriculare Angebote außerhalb von Sprach- und EDV-Kursen verursachen erhebliche Kosten. Zum Beispiel: Segeln, Yoga und ähnliche Angebote aus dem Bereich Hochschulsport. Hierfür müssen künftig Entgelte erhoben werden.

Da es sich um Veranstaltungen handelt, die nicht Bestandteil einer Prüfungsordnung sind, verteuert sich ein Studium dadurch nicht.

3.  Gebühren für Eignungsprüfungen für den Hochschulzugang (§ 16 Absatz 2 LHGebG)

Bisher: Für Eignungsprüfungen, die eine Hochschulzugangsberechtigung vermitteln (etwa für beruflich Qualifizierte mit Berufsausbildung und Berufserfahrung, zum Beispiel der „Gesellenzugang“), können Gebühren bis zu 80 Euro erhoben werden.

Entwurf: Für Delta-, Eignungs- und Begabtenprüfungen werden Gebühren erhoben; eine Gebührenobergrenze wird nicht festgelegt.

→ Zum - Hochschulzugang ohne Abitur („Gesellenzugang“):

Im Bereich der Gebühr für die Eignungsprüfung für die beruflich Qualifizierten wird derzeit geprüft, ob eine Obergrenze sinnvoll erscheint, um sozial verträgliche Lösungen zu garantieren.

Im Jahr 2012 wurden rund 130 Eignungsprüfungen landesweit abgelegt. Die Prüfung besteht derzeit aus drei schriftlichen Prüfungsteilen (Deutsch, Mathe, Fachspezifische Prüfung) und einem mündlichen Prüfungsteil). Erworben wird eine fachspezifische Studienberechtigung, die an allen baden-württembergischen Hochschulen anerkannt wird.

Andere Länder erheben für den so genannten „Gesellenzugang“ bis zu 200 Euro

→ Zur Deltaprüfung:

Die Deltaprüfung wurde bislang an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in erheblichem Umfang genutzt: Die Prüfung absolvieren jährlich rund 3.000 Teilnehmer. Die Gebühr beträgt derzeit 80 Euro.

Mit der Option einer Deltaprüfung in allen Hochschulen schafft die Landesregierung nun eine zusätzliche Möglichkeit des Hochschulzugangs für junge Menschen, die über keine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung verfügen.

4. Änderung: Gebühren für Aufnahmeprüfungen und Auswahlverfahren (§ 16 Absatz 3 LHGebG)

Bisher: Für Aufnahmeprüfungen und Auswahlverfahren mit Test oder Gespräch können Bewerbungsgebühren von bis zu 50 Euro erhoben werden.

Entwurf: Für Aufnahmeprüfungen und Auswahlverfahren mit Test oder Gespräch werden Bewerbungsgebühren von bis zu 100 Euro erhoben. (Sie können auch deutlich darunter bleiben)

→ Aufnahmeprüfungen sind abiturergänzend, werden also aufgrund fachspezifischer Erfordernisse zusätzlich zu einer Hochschulzugangsberechtigung verlangt (z.B. besondere Sprachkenntnisse, Musik, Sport etc.);
Auswahlverfahren dienen in zulassungsbeschränkten Studiengängen zur Bildung eine Rangliste unter den Bewerberinnen und Bewerbern; neben der Hochschulzugangsberechtigung können Studierfähigkeitests, Auswahlgespräche oder sonstige außerschulische Kriterien herangezogen werden.

Der Medizinertest wird nur ein Mal verlangt und ist anschließend bundesweit verwendbar.

Das bedeutet: Wenn ein Studienbewerber sich beispielsweise bei einer Musikhochschule des Landes bewirbt, müsste er - sofern die Musikhochschule den Höchstbetrag ansetzt, wozu sie nicht verpflichtet ist  - maximal 100 Euro für die Eignungsprüfung entrichten.

Zum Vergleich: Ein Studium an der Musikhochschule kostete vor Abschaffung der Studiengebühren 500 Euro pro Semester. Ein Studierender zahlte also inklusive Masterabschluss bislang bis zu 6.000 Euro.

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