Kunst

Innovationsfonds Kunst: Land schreibt Förderlinien „Interkultur“ und „Kulturprojekte zur Partizipation von Flüchtlingen“ aus - Fördersumme 600.000 Euro

Kunststaatssekretär Jürgen Walter: „Die Menschen bringen ihre Geschichten mit zu uns. Dies in einer neuen Gesellschaft künstlerisch zum Ausdruck bringen zu können, erleichtert nicht nur das Verarbeiten, sondern auch das Ankommen.“


 Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst schreibt zum sechsten Mal den Innovationsfonds Kunst aus. Bis zum 30. September können sich Kulturschaffende im Land mit innovativen Projekten bewerben. Kunststaatssekretär Jürgen Walter MdL gab dies heute (24. Juli 2015) in Stuttgart bekannt.

Die erste Ausschreibung im Herbst 2014 zu Kulturprojekten für und mit Flüchtlingen ist bundesweit wahrgenommen worden. Erfahrungen aus den 19 Förderprojekten wurden bereits auf der „2. Landesfachtagung Interkultureller Kulturarbeit“ am 23. März 2015 ausgetauscht und hieraus Handlungsempfehlungen entwickelt. „Das persönliche Engagement der Kulturschaffenden, die zum Teil monatelang mit den Flüchtlingen zusammen wohnen und auch bei der Suche von Arbeits- und Ausbildungsplätzen helfen, hat mich sehr beeindruckt“, so Kunststaatssekretär Jürgen Walter.

Die aktuelle Ausschreibung umfasst die beiden Linien „Interkultur“ und „Kulturprojekte zur Partizipation von Flüchtlingen“. Damit können Kunst- und Kulturprojekte, die beispielsweise den Dialog zwischen verschiedenen Kulturen betonen, Kooperationen und Vernetzungen fördern, eine Willkommens- und Anerkennungskultur vermitteln und partizipativ arbeiten, unterstützt werden.

Antragsberechtigt sind in der Regel gemeinnützige Kultureinrichtungen (z. B. Stiftung, Verein, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaft). Diese müssen dem Ressortbereich der Kunstabteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg zugeordnet sein. Projekte von Einzelpersonen können nicht gefördert werden. Die Projekte müssen befristet sein und dürfen in der Regel nicht bereits anderweitig durch das Land gefördert werden. Auch muss die Finanzierung grundsätzlich einen gesicherten Anteil an Eigen- und Drittmitteln von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten aufweisen. Die Förderhöchstsumme liegt bei der Programmlinie „Interkultur“ bei 50.000 Euro und bei der Programmlinie „Kulturprojekte zur Integration und Partizipation von Flüchtlingen“ bei 15.000 Euro.

Die Förderentscheidungen werden durch eine unabhängige Jury getroffen. Die Ergebnisse werden im November 2015 bekannt gegeben.

Im Herbst des Jahres ist eine weitere Ausschreibung des Innovationsfonds Kunst für die Projektlinien „Innovative Kunst- und Kulturprojekte“, „Kulturelle Bildung“ und „Kunst und Kultur für das ganze Land“ vorgesehen. Diese Ausschreibung startet voraussichtlich im November 2015.

Das Antragsverfahren wurde vereinfacht und erfolgt seit 2015 elektronisch. Die Vorlagen für die Online-Anträge sind abrufbar unter:
http://mwk.baden-wuerttemberg.de/ausschreibungen/
und
http://mwk.baden-wuerttemberg.de/innovationsfonds-kunst.

Die Ausschreibungsunterlagen, Richtlinien sowie FAQs zum Innovationsfonds Kunst stehen dort ebenfalls zum Download bereit. Bei der Antragsstellung ist zu beachten, dass die Richtlinien leicht modifiziert wurden. 

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