Kunst und Kultur

Kunstministerium fördert herausragende Mädchen- und Knabenchöre - Antragsfrist: 30. Mai 2016

Vokalmusik spielt im kulturellen Leben in Baden-Württemberg eine große Rolle. Um die hervorragende chormusikalische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu unterstützen, schreibt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst bereits zum achten Mal ein Förderprogramm aus. Bewerben können sich herausragende Mädchen- und Knabenchöre. Die Antragsfrist endet am 30. Mai 2016. 

„Das Singen im Chor gehört zu den frühesten und unmittelbarsten musikalischen Ausdrucksformen, die wir kennen. Wir haben im Land ganz herausragende Beispiele der künstlerischen Chorarbeit - gerade auch mit jungen Stimmen, die wir in ihrer Arbeit stärken möchten“, so Kunststaatssekretär Walter. 

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Mädchen- und Knabenchöre in Baden-Württemberg, deren musikalische Arbeit der Pflege des klassischen und geistlichen Repertoires gilt. Weitere Voraussetzungen sind ein fünfjähriges Bestehen sowie eine regelmäßige Konzerttätigkeit. Die Chormitglieder sollen kontinuierlichen Gesangsunterricht sowie Stimmbildung durch qualifizierte Gesangspädagogen erhalten und einen Eigenanteil von 30 Prozent zu ihrer Finanzierung erbringen. Die Chöre sollen bei Antragstellung einen überregionalen Wirkungskreis haben und eine laufende Unterstützung von kommunaler Seite erhalten.  

Weitere Informationen und die Bewerbungsformulare sind online abrufbar unter:

mwk.baden-wuerttemberg.de/ausschreibungen

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