Kunst

Kunstministerium vergibt rd. 60.000 Euro Publikationsförderung im Bereich Bildende Kunst

Kunstministerium vergibt rd. 60.000 Euro Publikationsförderung im Bereich Bildende Kunst

Kunststaatssekretär Jürgen Walter: Das Land setzt neue Impulse in der Förderung der zeitgenössischen Kunstproduktion und deren Vermittlung

Das Kunstministerium fördert sieben Publikationsprojekte von Künstlerinnen und Künstlern der Bildenden Kunst in Verbindung mit einer Ausstellung. Hierzu gehören neben dem klassischen Katalogformat auch experimentelle Techniken oder Projekte, die nachhaltige Ansätze verfolgen. Bei den Geförderten handelt es sich um Absolventinnen und Absolventen der Kunstakademien in Baden-Württemberg oder um ehemaligen Stipendiatinnen und Stipendiaten des Landes. Insgesamt werden rd. 60.000 Euro bereitgestellt.

„Gerade junge Künstlerinnen und Künstler haben es schwer, eine Plattform zu finden, um ihre Arbeiten der Öffentlichkeit zu präsentieren. Mit der Publikationsförderung setzen wir genau dort an und geben neue Impulse für die zeitgenössische Kunstproduktion und deren Vermittlung“, so Kunststaatssekretär Jürgen Walter.

Über die Verteilung der Mittel hat eine unabhängige Fachjury entschieden. Folgende Künstlerinnen und Künstler wurden ausgewählt (alphabetische Reihenfolge):

  • Böller und Brot = Wiltrud Baier / Sigrun Köhler / Stadtbibliothek Stuttgart
  • Björn Kühn / Anna Romanenko / Oliver Kraft / Projektraum Römerstraße 
    der Akademie Schloss Solitude
  • Künstlerinnen und Künstler des Kunstvereins Wagenhalle e.V. 
  • Performance Electrics (Pablo Wendel) / Kunstverein Wagenhalle e.V.
  • Erik Sturm / Pia Littmann / Iris Haist / Hospitalhof Stuttgart
  • Maria Tackmann / Einraumhaus Mannheim
  • Nicolas Zupfer / Raphael Sbrzesny / Heidelberger Kunstverein u.a.

Grundsätzlich zielt die Förderung des Landes darauf ab, den Kunststandort Baden-Württemberg zu stärken. Wesentliches Ziel ist dabei, die strukturellen Bedingungen zu verbessern und die Vernetzung und Professionalisierung der Kunstszene voranzutreiben.

Die Publikationsförderung ist mit der Durchführung einer Ausstellung verbunden und wurde im Jahr 2015 eingeführt. Die Katalogförderung dient der systematischen Unterstützung von Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie der Absolventinnen und Absolventen der Kunstakademien des Landes. Pro Publikationsvorhaben stehen bis zu 10.000 Euro zur Verfügung.

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