Tierschutz

Land fördert Entwicklung von Alternativen zu Tierversuchen

Die Landesregierung will Tierversuche in Baden-Württemberg weiter verringern. Deshalb legt sie das Förderprogramm für Alternativen zu Tierversuchen neu auf.

„Ziel der Landesregierung von Baden-Württemberg ist es, die Zahl und die Belastung der in Tierversuchen eingesetzten Tiere deutlich zu verringern. Dazu leistet das mit 400.000 Euro dotierte Förderprogramm zur Entwicklung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen einen wesentlichen Beitrag. Mit der Neuauflage des Förderprogramms erweitert Grün-Rot ab sofort das Spektrum förderfähiger Projekte“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde in Stuttgart.

„Baden-Württemberg will als wichtiger Standort der biomedizinischen Forschung im Bereich der alternativen Methoden Vorbild sein. In diesem Jahr können erstmals Projekte zur naturwissenschaftlichen oder ethischen Bewertung von Tierversuchen eingereicht werden“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. Bislang wurden mit dem Förderprogramm bereits die Erforschung von Alternativmethoden zum Tierversuch sowie Methoden zur Reduzierung der Belastung von Versuchstieren gefördert.

Tierversuche werden in Baden-Württemberg insbesondere in den Bereichen der Grundlagen- und der medizinischen Forschung sowie im Rahmen von vorgeschriebenen Zulassungs- und Prüfverfahren auf Grundlage der strengen tierschutzrechtlichen Vorschriften durchgeführt. Die Vorschriften zur Durchführung von Eingriffen und Behandlungen an Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken regelt der Bund auf Grundlage der Vorgaben der Europäischen Union. Bestimmte Tierversuche sind danach im Rahmen der strengen tierschutzrechtlichen Vorschriften grundsätzlich zulässig, sofern keine geeignete tierversuchsfreie Methode zur Verfügung steht.

Die Landesregierung will Tierversuche im Land weiter verringern und die Entwicklung von Alternativmethoden besser fördern. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst legen deshalb für das Jahr 2013 ein Förderprogramm für Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch sowie erstmalig auch für Projekte zu Grundsatzfragen der tierexperimentellen Forschung auf. Ebenfalls förderfähig sind wissenschaftliche Ansätze zur Weiterentwicklung tierverbrauchsfreier Studiengänge in den Lebenswissenschaften. Für dieses Förderprogramm stehen 400.000 Euro zur Verfügung, eine Weiterförderung im Jahr 2014 ist grundsätzlich möglich.

Anträge können bis zum 15. Mai 2013 beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg eingereicht werden.

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