Reallabore

Zehn Projekte für Endrunde qualifiziert

Die Entwicklung von Beiträgen der Wissenschaft für eine nachhaltige Entwicklung geht in die nächste Runde: In der Bewerbung für Fördermittel des Wissenschaftsministeriums zur Einrichtung von so genannten Reallaboren haben insgesamt zehn Projekte die Vorrunde erfolgreich bestanden und können nun mit Vollanträgen an der entscheidenden Endauswahl teilnehmen.

„In Reallaboren werden Akteure aus der Praxis von Anfang an in den Forschungsprozess einbezogen“, erklärt Ministerin Bauer. Auf diese Weise werden wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen, die z. B. für Politik und Wirtschaft leichter anschlussfähig sind und somit insgesamt die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft für eine nachhaltige Entwicklung erhöhen. Mit dem Förderprogramm nimmt Baden-Württemberg eine Pionierrolle ein, da dieser Ansatz bisher wenig verbreitet ist.

In Reallaboren begeben sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in reale Veränderungsprozesse. Sie begleiten z. B. die Sanierung von Stadtteilen oder die Einführung nachhaltiger Mobilitäts- oder Energiesysteme vor Ort. Reallabore helfen gesellschaftliche Veränderungsprozesse besser zu verstehen, mitgestalten und in ihren Wirkungen messen zu können. Sie bieten Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen zwischen Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und freien Forschungsinstituten sowie zwischen Wirtschaft, Politik, Verwaltung und zivilgesellschaftlichen Akteuren.

Die zehn in der Vorrunde erfolgreichen Projekte können nun bis zum 18. Juli 2014 Vollanträge einreichen, über die im Herbst 2014 gutachterlich entschieden wird. Für die Erstellung der Vollanträge können die Projekte bereits jetzt mit bis zu 50.000 Euro gefördert werden. Förderbeginn für die in der Endauswahl erfolgreichen Projekte ist voraussichtlich Dezember 2014. Die Reallabore werden wissenschaftlich begleitet und ausgewertet.

Weitere Informationen zum Programm

Die Förderung des Programms „Stärkung des Beitrags der Wissenschaft für eine nachhaltige Entwicklung“ wird aus dem Innovations- und Qualitätsfonds (IQF) bereitgestellt, der der Stärkung der Qualität und Leistungsfähigkeit der Hochschulen und der Förderung innovativer Ziele und Schwerpunkte dient. Eine erste Ausschreibungsrunde über drei Millionen Euro fand 2012 statt. Auch die jetzige Ausschreibung der zweiten Runde richtet sich an alle staatlichen Hochschulen des Landes. Die Förderung ist auf einen Zeitraum von bis zu drei Jahren angelegt und pro Antrag auf einen Gesamtförderbetrag von 800.000 Euro begrenzt. Über die Anträge entscheidet eine vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und den Rektorenkonferenzen eingesetzte Kommission mit externen Gutachtern.

Wissenschaft für Nachhaltigkeit in Baden-Württemberg

// //