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Forschungsschwerpunktprogramm Universitäten

 

Das Ministerium für Wissenschaft Forschung und Kunst fördert Forschungsprojekte und -schwerpunkte an den Universitäten des Landes. Diese befristete Anschubfinanzierung soll den Universitäten dabei helfen, sich neue Forschungsfelder zu erschließen und sie nach der Förderphase fortzuentwickeln. Die weitere Finanzierung sollte dann durch Drittmittel gewährleistet sein (Sonderforschungsbereiche, industriegeförderte Forschungsvorhaben etc.). Das Ministerium gibt grundsätzlich keine thematische Bindung vor. Die geförderten Forschungsvorhaben werden in der Regel wissenschaftlich begutachtet. Die Mittel werden auch zur Förderung von wissenschaftlichen Nachwuchsgruppen an den Universitäten des Landes eingesetzt.

 

Das Ministerium lässt sich bei seinem Forschungsschwerpunktprogramm von folgenden Grundsätzen leiten:

  • Förderung der erkenntnis- und anwendungsorientierten Grundlagenforschung sowie der angewandten Forschung in den Hochschulen

  • Qualität der Forschung, d.h. Berücksichtigung der Leistungsbereitschaft und –fähigkeit der Forscher und Forscherinnen

  • Gezielte Förderung von Spitzenleistungen durch Bildung von interdisziplinären Forschungsschwerpunkten und Kompetenzzentren mit internationaler Wettbewerbsfähigkeit

  • Strenge Qualitätskontrolle der öffentlich geförderten Forschung durch eine unabhängige externe Begutachtung

  • Verbesserung des Wissens- und Technologietransfers zwischen den Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen sowie der Wirtschaft

  • Belastbare Perspektive für eine Anschlussfinanzierung