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Forschungspolitik

 

Nach den Konventionen der OECD wird Forschung und Entwicklung definiert als „systematische schöpferische Arbeit zur Erweiterung des Kenntnisstandes einschließlich der Erkenntnisse über den Menschen, die Kultur und die Gesellschaft sowie deren Verwendung mit dem Ziel, neue Anwendungsmöglichkeiten zu finden.“ Damit ist der Forschungsbegriff wesentlich enger gefasst als der Wissenschaftsbegriff. Denn die wissenschaftliche Lehre zählt ebensowenig zur Forschung wie die beispielsweise von Bibliotheken erbrachten wissenschaftlichen Serviceleistungen.

Die Forschungspolitik des Landes orientiert sich an folgenden Leitlinien:

 

  • Baden-Württembergs Position als Forschungsstandort ersten Ranges im internationalen Vergleich muss gesichert und ausgebaut werden.

  • Forschungsförderung bedeutet wegen ihrer langfristigen Bindung immer auch ein gewisses Risiko und verlangt einen erheblichen Vertrauensvorschuss.

  • Ohne eine ausreichend geförderte Grundlagenforschung gibt es keine Innovation. Sie ist Voraussetzung eines erfolgreichen Technologietransfers.

  • Leistungsanreize für Spitzenforschung sind ebenso unverzichtbar wie eine kontinuierliche Erfolgskontrolle.

  • Konkurrenzfähige Forschung muss interdisziplinär und international angelegt sein. Sie bezieht die verschiedenen Hochschularten mit ein.

  • Die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft muss partnerschaftlich weiter entwickelt werden.

  • Dem wissenschaftlichen Nachwuchs müssen zusätzliche Chancen durch die Erweiterung seiner Möglichkeiten zur selbständigen Forschung eröffnet werden.