Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm
Ziel dieses Programms ist es, qualifizierten Frauen die Möglichkeit zu geben, Lehrerfahrung zu erwerben und Verbindungen zu Fachhochschulen zu knüpfen. Durch die Vergabe von Lehraufträgen sollen sich die Teilnehmerinnen für eine Fachhochschul-Professur qualifizieren. Die Teilnehmerinnen sollten nicht älter als 42 Jahre sein und neben einem staatlich anerkannten Hochschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss an einer Berufsakademie bei Beginn der Förderung mindestens eine der zwei weiteren Voraussetzungen erfüllen:
- besondere Befähigung zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit, (in der Regel Promotion)
- mindestens zweijährige Berufspraxis außerhalb des Hochschulbereichs.
Die Förderung durch das Land erfolgt durch die Zuweisung von Mitteln für Lehraufträge an einer baden-württembergischen Fachhochschule. Lehraufträge im Rahmen des Programms sind zeitlich begrenzt. Der Teilnehmerin soll Gelegenheit gegebebn werden, die Berufungsvoraussetzungen für eine Fachhochschulprofessur (besondere Befähigung zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit und eine mindestens dreijährige Berufspraxis außerhalb des Hochschulbereichs), die möglicherweise noch fehlen, während des Förderzeitraums erlangen.
Antragstellung:
Antragsberechtigt sind alle staatlichen Fachhochschulen des Landes Baden-Württemberg. Die Anträge sind von der jeweiligen Fachhochschule im Einvernehmen mit der Gleichstellungsbeauftragten zu stellen.
Die Teilnehmerin darf während der zwei vorangegangenen Semester an der antragstellenden Fachhochschule keinen Lehrauftrag wahrgenommen haben.
Dem Förderantrag sind die maßgeblichen Zeugnisse, ein Lebenslauf mit Darstellung der bisherigen wissenschaftlichen bzw. beruflichen Praxis sowie der Nachweis der besonderen Befähigung zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit (i.d.R. Promotion) beizulegen.
Auswahlverfahren:
Anträge für das Sommersemester sollen spätestens zum 1. März, für das Wintersemester spätestens zum 15. September des jeweiligen Jahres bei der Koordinierungsstelle der Landeskonferenz der Frauenbeauftragten an Fachhochschulen (Fachhochschule Nürtingen) eingereicht werden.
Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage der eingegangenen Anträge durch die Koordinierungsstelle der Landeskonferenz der Frauenbeauftragten an Fachhochschulen.
Vergabeverfahren:
Die Mittel für die Lehraufträge werden den einzelnen Fachhochschulen zur eigenen Bewirtschaftung über die Verwaltung der Fachhochschule Nürtingen zugewiesen.
