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Juniorprofessorinnen und -professoren

 

Das Programm, das erstmals 2005 an den Hochschulen ausgeschrieben wurde, fördert qualitätsvolle neue Forschungsprojekte von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren an den Universitäten, Kunst- und Musikhochschulen sowie Pädagogischen Hochschulen des Landes. Auf diese Weise sollen die Arbeitsbedingungen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler weiter verbessert werden. Bis zu 150.000 EUR können pro Antrag bewilligt werden. Die Hochschulen müssen einen Eigenbeitrag von mindestens 15 Prozent der Fördersumme leisten, um ihr Interesse an der Förderung der Juniorprofessur zu unterstreichen. Die Förderdauer ist auf drei Jahre befristet. Derzeit werden 84 Forschungsvorhaben im Umfang von rd. 9,5 Mio. EUR gefördert.