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Landesgraduiertenförderung

 

Nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG) vom 23.7.2008 werden Promotionsvorhaben besonders qualifizierter wissenschaftlicher und künstlerischer Nachwuchskräfte durch Stipendien gefördert. In den promotionsberechtigen Hochschulen ist seit 2004 neben einer Individualförderung auch eine Förderung im Rahmen strukturierter Promotionskollegs möglich. Ziel ist eine noch intensivere und interdisziplinäre Doktorandenbetreuung. In kooperativen Promotionskollegs wird erstmals 2009 hochschularten-übergreifende Forschung gefördert. Davon sollen insbesondere Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen für angewandte Wissenschaften profitieren.