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Solidarpakt I

 

Mit dem Solidarpakt, den die Landesregierung am 18. März 1997 mit den Universitäten geschlossen hat, wurde den Universitäten in einer Rahmenvereinbarung Planungssicherheit für zehn Jahre gewährleistet. Die Universitäten verpflichteten sich als Gegenleistung jährlich ihren Stellenbestand um 150 Stellen, etwa ein Prozent des Stellenbestandes, zu reduzieren. Diese Stelleneinsparungen wurden jeweils zu einem Drittel zur Sanierung des Gesamthaushalts, zur Umschichtung für Ausbau- und Strukturmaßnahmen im Hochschulbereich sowie zur Verbesserung der sächlichen und investiven Ausstattung der Universitäten verwendet.  

 

Den Universitäten wurde mit dem Solidarpakt eine verlässliche Grundlage für eine eigenverantwortliche strategische Planung eröffnet.