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Solidarpakt II

 

Am 2. März 2007 hat die Landesregierung mit den Hochschulen einen weiteren Solidarpakt geschlossen. Im Gegensatz zur bis 2006 geltenden ersten Vereinbarung umfasst der neue Solidarpakt nun sämtliche Hochschularten. Mit dem von 2007 bis 2014 geltenden Solidarpakt erhalten die Hochschulen langfristige Planungssicherheit. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Fortentwicklung der Hochschulfinanzierung und auf dem Aufbau eines Systems zur Qualitätssicherung.  

 

Die wesentlichen Eckpunkte des Solidarpakts sind:

  • Planungssicherheit auf der Basis des Haushalts 2007
  • Kkeine Absenkung der staatlichen Finanzierung aus Anlass der Einführung von Studiengebühren
  • Zusätzliche Bereitstellung des Landesanteils für die Exzellenzinitiative
  • Gemeinsamer Aufbau eines Innovations- und Qualitätsfonds durch Land und Hochschulen (Gesamtumfang 30 Mio. Euro)
  • Weiterentwicklung des Systems zur Hochschulfinanzierung sowie Engagement der Hochschulen bei der Qualitätssicherung
  • Bereitstellung des rechtlichen und finanziellen Rahmens für das Ausbauprogramm 2012 durch das Land sowie eines Eigenanteils durch die Hochschulen

Am 12. Juni 2007 hat die Landesregierung die im Solidarpakt II vorgesehene ergänzende Vereinbarung für die Hochschulmedizin beschlossen. Für die medizinischen Fakultäten und Kliniken der Universitäten des Landes gelten daneben dieselben Regelungen wie für den übrigen Hochschulbereich. Das Land und die Einrichtungen werden die entsprechende Vereinbarung unterzeichnen.