Finanzierung der Hochschulmedizin
Medizinische Fakultäten wie auch Universitätsklinika müssen in der Lage sein, ihr Leistungsangebot mittel- und langfristig zu planen, um erfolgreich im nationalen und internationalen Wettbewerb in Forschung und Lehre teilnehmen zu können. Um dies sicherzustellen, gewährt das Land den hochschulmedizinischen Einrichtungen im Rahmen des Solidarpakts II Planungssicherheit bis einschließlich 2014. Der Solidarpakt basiert insbesondere auf den Empfehlungen der vom Land eingesetzten Medizinstrukturkommission.
Die wesentlichen Punkte des Solidarpakts sind:
- Planungssicherheit bis 2014
- Finanzielle Beteiligung an einem Innovationsfonds Medizin, in dessen Rahmen auch die standortspezifischen und -übergreifenden Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Qualität von Forschung und Lehre umgesetzt werden
- Erbringung einer jährlichen globalen Minderausgabe von 7 Mio. Euro

