Innovations- und Qualitätsfonds (IQF)
Im Solidarpakt II vom 2. März 2007 wurde vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und den Landeshochschulen die Einrichtung eines Innovations- und Qualitätsfonds (IQF) vereinbart.
Gemeinsam wollen MWK und Hochschulen mit diesem Fonds einen Beitrag zu einem gesteigerten Qualitätsbewusstsein an den Hochschulen leisten. Im Endausbau wird der IQF über ein jährliches Budget in Höhe von 30 Millionen Euro verfügen, das je zur Hälfte von den Hochschulen und vom Ministerium zur Verfügung gestellt wird. Der Innovations- und Qualitätsfonds fördert sowohl die Stärkung der Qualität und Leistungsfähigkeit der Hochschulen als auch die Umsetzung innovativer Ziele und Schwerpunkte.
Förderziele des IQF sind prospektive innovative, qualitätsorientierte Strukturmaßnahmen an den Hochschulen, die der Gesamtentwicklung der Hochschule dienen.
Die Förderung erfolgt grundsätzlich nur befristet im Sinne einer Anschubfinanzierung einzelner Maßnahmen und Projekte. Antragsberechtigt sind alle staatlichen Hochschulen des Landes Baden-Württemberg. Ein Teil der Mittel des Innovations- und Qualitätsfonds wird im Rahmen der Förder- und Vergabekriterien für thematisch nicht gebundene Projekte vergeben (sogenannte „offene Linie“). Ein weiterer Teil des Budgets wird auf der Basis regelmäßiger, mindestens jährlicher Ausschreibungen für thematische Förderlinien eingesetzt.
Die Entscheidung zur Aufnahme von Projekten in die Förderung erfolgt im Regelfall auf der Grundlage von Empfehlungen unabhängiger, externer Fachgutacher, die vom Ministerium auf Vorschlag der Rektorenkonferenzen bestellt werden.
