Verfasste Studierendenschaft
Wie in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen, wird Baden-Württemberg die 1977 abgeschaffte Verfasste Studierendenschaft wieder einführen. Ihre Wiedereinführung steht für eine neue Kultur der Beteiligung an den Hochschulen.
Zur Vorbereitung des Gesetzentwurfs der Landesregierung fanden drei Gesprächsrunden statt, an denen Studierendenvertreter aller Hochschultypen Baden-Württembergs, studentische Initiativen, Vertreter der Hochschulen und Vertreter des Wissenschaftsministeriums teilnahmen. Parallel zu der - bei Gesetzesvorhaben üblichen - Anhörung lud das Ministerium alle Studierenden des Landes ein, ihre Ideen und Anregungen zur Verfassten Studierendenschaft auf dem Internetportal wwww.wir-wollen-deinen-kopf.de einzubringen. Das Diskussionsforum war vom 24. Januar bis 3. März 2012 freigeschaltet. Die Anregungen aus den Internetforen fließen in die weitere Arbeit am Gesetz ein. Jetzt dient das Internetportal als Informationsbörse rund um das Thema Verfasste Studierendenschaft.
Das Gesetz zur Wiedereinführung der verfassten Studierendenschaft soll im Sommer 2012 in Kraft treten.
Die Verfasste Studierendenschaft ist eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Hochschule, die ihre Angelegenheit selbst verwaltet. Sie kann eigene Beiträge von den Studierenden erheben und Satzungen erlassen.
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