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Kulturpolitik

 

Im Gefüge der bundesstaatlichen Ordnung in Deutschland ist die Förderung von Kunst und Kultur in erster Linie eine Aufgabe der Länder und Gemeinden, die zusammen fast 90 Prozent der öffentlichen Kulturausgaben aufbringen. Die umfangreiche Kunst- und Kulturförderung in Baden-Württemberg genießt Verfassungsrang. Artikel 3 c Abs. 1 der Landesverfassung verpflichtet Staat und Gemeinden zur Förderung des kulturellen Lebens. Baden-Württemberg ist ein Kulturstaat, ebenso wie es ein Rechts- und ein Sozialstaat ist.

 

In der Landesregierung von Baden-Württemberg ist primär das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst für die Gestaltung der Kunstpolitik verantwortlich. Es kümmert sich um die professionelle Kunst und Kultur in allen Sparten und ist zuständig für Theater, Musik, Bildende Kunst, Literatur, Film und Medien, das Archivwesen, den Künstlerischen Nachwuchs und die Laienkunst. Es betreut und fördert unter anderem zahlreiche Theater, Orchester, Ensembles, Chöre, Festspiele, Museen, Bibliotheken, Archive, Kunst- und Musikhochschulen sowie die Popakademie, Filmakademie und Akademie für Darstellende Kunst.

 

Kulturelle Zuständigkeiten in der Landesregierung haben außerdem das Staatsministerium (Rundfunkpolitik und Medienrecht), das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (Schulkunst), das Innenministerium (Vertriebenenkultur) und das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft (Schlösser und Gärten, Denkmalpflege).