Überregionales
Kultur ist Ländersache. Die föderale Zuständigkeit der Länder für Kunst und Kultur bedeutet indes nicht, dass die kulturpolitische Verantwortung des Landes an seinen Grenzen endet. Vielmehr gibt es Fälle, in denen es sinnvoll ist, dass sich die Länder untereinander abstimmen und gemeinsam handeln. Ein wichtiges Forum dafür ist der Kulturausschuss der Kultusministerkonferenz. Zur Zusammenarbeit der Länder im Sinne eines „kooperativen Föderalismus“ gehört aber auch die gemeinsame Förderung von Einrichtungen, deren Arbeit in ganz Deutschland Wirkung entfaltet.
Zu den wichtigsten dieser Einrichtungen, an deren Finanzierung sich das Land unmittelbar beteiligt, zählen:
- Die Kulturstiftung der Länder
1987 von den Ländern der Bundesrepublik Deutschland gegründet, besteht ihre Aufgabe vor allem in der Förderung und Bewahrung von Kunst und Kultur von nationalem Rang; die Stiftung unterstützt den Erwerb von Kunstwerken für Museen, Archive und Bibliotheken in Deutschland, aber auch verschiedene Dokumentations- und Editionsprojekte.
- Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Sie betreut die Kulturgüter des ehemaligen Landes Preußen, wozu 16 Museen, die Staatsbibliothek, das geheime Staatsarchiv und eine Reihe von Forschungseinrichtungen gehören.
- Die Koordinierungsstelle Kulturgut Magdeburg
Ihre Aufgabe ist es, Kulturgüter, die das NS-Regime ihren - insbesondere jüdischen - Eigentümern entzogen hat oder die während des zweiten Weltkrieges verlagert oder geraubt wurden, zu identifizieren und die Grundlagen für ihre Rückführung an die rechtmäßigen Eigentümer zu schaffen. Die Behörde unterhält dazu die Internet-Datenbank „Lost Art“, mit deren Hilfe eine weltweite Recherche nach verlorenen Objekten und ihren Verlustumständen möglich ist.
