Verwaltungskostenbeitrag
Für Verwaltungsleistungen der Hochschulen wird in Baden-Württemberg ein Verwaltungskostenbeitrag der Studierenden in Höhe von 40 Euro je Semester erhoben, an der Dualen Hochschule 80 Euro pro Studienjahr.
Die Hochschulverwaltungen des Landes erbringen für die Studierenden neben der fachlichen Betreuung Verwaltungsleistungen in ganz erheblichem Umfang, wie z. B. im Zusammenhang mit der Immatrikulation, Beurlaubung und Exmatrikulation, Information über Studienbedingungen und -angebote im In- und Ausland, bei der Vermittlung von Praktika und bei der Förderung des Übergangs ins Berufsleben. Durch den Verwaltungskostenbeitrag sind diese Leistungen pauschal abgegolten.
