Studentenwerke in Baden-Württemberg
Die acht Studentenwerke in Baden-Württemberg sind für die wirtschaftliche, soziale, gesundheitliche und kulturelle Betreuung und Förderung der Studierenden zuständig. Zu den Kernaufgaben zählen die Verpflegungsversorgung der Studierenden durch Mensen und Cafeterien und das studentische Wohnen.
Die Studentenwerke unterstützen die Studierenden bei der Suche nach einer Unterkunft. Neben dem Angebot von Unterkünften in eigenen Wohnanlagen zählt dazu auch die Vermittlung von Wohnraum auf dem privaten Wohnungsmarkt. Die Studentenwohnheime sind für die Studierenden in der Regel die kostengünstigste Wohnform außerhalb des Elternhauses. Die Studentenwerke und das Land sind daher bemüht, das Angebot an studentischem Wohnraum stetig zu erweitern und werden diese Bemühungen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten auch künftig fortsetzen.
Außerdem bieten die Studentenwerke vielfältige Beratungs- und Betreuungsleistungen wie die allgemeine Sozialberatung, Psychotherapeutische Beratungsstellen oder Rechtsberatung. Die Studentenwerke kümmern sich auch um Angebote zur Kinderbetreuung, die Unterstützung kultureller Aktivitäten, Darlehenskassen sowie spezielle Angebote für ausländische Studierende und Studierende mit Behinderung.
Die soziale Betreuung der Studierenden durch die Studentenwerke ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung. Daher werden die Studentenwerke durch Zuschüsse zum laufenden Betrieb und Investitionszuschüsse vom Land finanziell unterstützt. Die Studierenden leisten ihren Beitrag für die Leistungen der Studentenwerke durch den Studentenwerksbeitrag, der pro Semester bzw. pro Studienjahr erbracht wird.


