Hochschulmedizin
Die vier baden-württembergischen Universitätsklinika in Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm betreiben Hochleistungsmedizin, Krankenversorgung, Forschung und Lehre im Dienste des Menschen. In mehr als 50 Einzelkliniken und Instituten sowie über 200 Abteilungen versorgen sie jährlich 700.000 Patienten, davon rund 200.000 in 2006 stationär und eine halbe Million ambulant. Die mehr als 3.000 Ärzte bilden über 11.000 Medizinstudierende aus.
Die Universitätsklinika in Baden-Württemberg sind zum 1. Januar 1998 in Anstalten des öffentlichen Rechts umgewandelt worden. Diese Maßnahme hat sich als sehr erfolgreich erwiesen. Die Einrichtungen besitzen dadurch heute mehr Selbständigkeit und Eigenverantwortung. Klinikumsvorstände und Aufsichtsräte wurden als neue Organe eingerichtet. Die fünf Medizinischen Fakultäten Freiburg, Heidelberg, Mannheim, Tübingen und Ulm , die gem. § 27 LHG wie Landesbetriebe geführt werden, erhielten mehr Autonomie.
Die strukturelle Weiterentwicklung der Universitätsklinika war Gegenstand eines Gutachtens, das der Landesregierung im April 2008 vorgelegt wurde. Die Ergebnisse werden mit den Betroffenen und in den politischen Gremien erörtert mit dem Ziel einer Novellierung des Universitätsklinikagesetzes.
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