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Studiengebühren

 

Seit Sommersemester 2007 werden in Baden-Württemberg allgemeine Studiengebühren erhoben. Damit beteiligen sich die Studierenden der Hochschulen des Landes mit 500 Euro pro Semester an den Kosten ihres Studiums. Niemand wird aus finanziellen Gründen davon abgehalten, ein Studium zu beginnen. Wer die Studiengebühren nicht selbst aufbringen kann oder will, hat Anspruch auf ein kostengünstiges Darlehen, das erst zwei Jahre nach Studienabschluss zurückgezahlt werden muss - und auch nur dann, wenn ein bestimmtes Einkommen erreicht worden ist. Zudem gibt es verschiedene Ausnahmeregelungen für die Erhebung von Gebühren. Seit 1. März 2009 gilt eine neue Geschwisterregelung.

 

Die Einnahmen aus den Studiengebühren werden zur Verbesserung der Qualität des Lehrangebots eingesetzt. Damit profitieren Studierende und Lehrende von den zusätzlichen Finanzmitteln für die Hochschulen gleichermaßen.

 

Beirat für Studiengebühren-Monitoring

Die Landesregierung hat im Juli 2006 einen Beirat für Studiengebühren-Monitoring eingesetzt. Aufgabe des Beirats ist es, die Auswirkungen der Studiengebühren kritisch zu beobachten, die Politik zu beraten und bei Fehlentwicklungen Vorschläge für Begleitmaßnahmen oder rechtliche Nachsteuerungen zu machen. Zu den vom Beirat verfolgten langfristigen Fragestellungen gehört, ob sich die Zahl der Studienbewerber oder Studienanfänger aufgrund der Studiengebühren verändert und sich das Studienverhalten wandelt. Das unter dem Vorsitz des Völkerrechtlers Prof. Dr. Eibe Riedel stehende 17-köpfige Gremium setzt sich aus Vertretern der Hochschulen und Berufsakademien, der L-Bank, der Evangelischen und Katholischen Kirche im Land sowie fünf Studierenden zusammen.

 

Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Website Studiengebühren

www.studiengebuehren-bw.de

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