Auswahl an bisherigen Unterstützungen für die Hochschulen und Studierenden
40,2 Mio. EUR dienten dazu, die Lehre auf digitale Formate umzustellen, einen Lehrbetrieb in signifikanten Umfang im Sommersemester 2020 zu gewährleisten und einen reibungslosen Studienbetrieb auch im Wintersemester 2020/21 zu bewerkstelligen. Mithilfe dieser Mittel konnte die bisherige Ausstattung für digitales Lehren und Lernen flächendeckend erweitert und ertüchtigt werden.
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Für Studierende, die im Sommersemester 2020 und im Wintersemester 2020/2021 in einem Studiengang eingeschrieben waren und die Förderungshöchstdauer noch nicht erreicht haben, gilt eine für jedes dieser Semester um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit. Mit der Rechtsverordnung, die am 30.08.2021 veröffentlicht wird, wird auch die individuelle Regelstudienzeit für das Sommersemester 2021 erweitert. Studierende, die in diesen drei Semestern immatrikuliert sind, können damit, wenn die persönlichen Fördervoraussetzungen fortbestehen, entsprechend länger eine BAföG-Förderung erhalten. Dies gilt auch für Studierende in allen Staatsexamensstudiengängen.
Verlängerung der fachsemestergebundenen Fristen zur Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen in Bachelor-, Master- und Diplomstudiengängen durch das Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgesetzes und des Studierendenwerksgesetzes vom 24. Juni 2020 um je ein Semester.
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Möglichkeit der Erstattung der Studiengebühren bei Wegfall wesentlicher Lehr- und Prüfungsangebote, sowie Möglichkeit von Stundung und ggf. Erlass von Studiengebühren, wenn Studierende diese nicht bezahlen können, weil sie – auch im Zusammenhang mit der Pandemie – unverschuldet in eine Notlage geraten sind.
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Durch die Projekte sollen Ideen und Strategien – Geschäftskonzepte, Produkte, alternative Nutzungskonzepte und ähnliches – für Unternehmen und Organisationen entwickelt werden, die es der Tourismusbranche ermöglichen, die Zeit während und nach der Pandemie erfolgreich zu gestalten. Hierfür wurden eine Million Euro bereitgestellt.
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Um die Perspektiven des unter den Auswirkungen der Pandemie ganz besonders leidenden aktuellen Absolventenjahrgangs der Ingenieurwissenschaften und der Informatik zu verbessern, investiert das Land vom 1. Februar 2021 an neun Millionen Euro.
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Ergänzend zur Überbrückungshilfe des Bundes für in Not geratene Studierende aufgrund weggefallener Jobmöglichkeiten hatte das Land zu Beginn der Pandemie kurzfristig einen Nothilfefonds über 1 Mio. Euro aufgelegt, abgerufen wurden rund 160.000 Euro.
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Durch die Schließung der Mensen und Cafeterien wurden den Studierendenwerken durch das Land zur Finanzierung der dadurch entstandenen Fehlbedarfe eine Soforthilfe in Höhe von 30 Millionen Euro bereit gestellt. Die Studierendenwerke riefen 2020 hiervon rund 4 Mio. Euro ab, für 2021 wurden Bedarfe in Höhe von insgesamt 8,7 Mio. Euro angemeldet.
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