Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Daneben berechtigt sie zum Studium des Studiengangs Frühe Bildung und Erziehung (Elementarpädagogik) an einer Pädagogischen Hochschule.
Mit Wirkung zum 9. April 2014 hat der Landtag Baden-Württembergs eine Erweiterung der Studienmöglichkeiten für Inhaber der Fachhochschulreife beschlossen. § 58 Absatz 2 Nummer 4 des neugefassten Landeshochschulgesetzes sieht vor, dass die Hochschulen Studienbewerbern mit Fachhochschulreife über ein Feststellungsverfahren - die sogenannte Deltaprüfung - eine Studienberechtigung für einen Bachelorstudiengang auch an einer Universität, einer Pädagogischen Hochschule, einer Kunsthochschule oder an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg zuerkennen können. Die Umsetzung dieser Regelung erfolgt durch die Hochschulen mit Wirkung für Bewerbungen zum Wintersemester 2015/2016.
Die Deltaprüfung wird für die Universitäten und Pädagogischen Hochschulen zentral an der Universität Mannheim abgenommen. Aktuelle Informationen sind unter www.uni-mannheim.de/deltapruefung verfügbar. Die Duale Hochschule führt eine eigene Deltaprüfung durch. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.dhbw.de/informationen/studieninteressierte.html#Immatrikulation .
Das Kultusministerium bietet weitere Möglichkeiten zum Erwerb schulischer Zugangsberechtigungen an, beispielsweise als Zusatzqualifikation zu einer Berufsausbildung oder über eine Schulfremdenprüfung. Diese Bildungswege sind unter service-bw.de bei den jeweiligen Schulabschlüssen erläutert. Für hervorragend begabte Bewerber, die für ein bestimmtes Fachgebiet eine herausragende Befähigung besitzen, bietet das Kultusministerium zudem eine Prüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife an. Weitere Informationen sind unter service-bw.de aufgeführt .