Um einen guten Umgang mit den coronabedingten Einschränkungen zu finden und den Kunst- und Kulturbereich zu stärken, hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst den Masterplan Kultur BW | Kunst trotz Abstand aufgelegt. Der Masterplan umfasst finanzielle Unterstützung wie auch beratende und organisatorische Maßnahmen und wird entsprechend der Corona-Lage im Land angepasst und fortgeschrieben.
Informationen zum Masterplan Kultur BW | Kunst trotz Abstand: Pressemitteilung Masterplan Kultur
Unterstützungsprogramme des Wissenschaftsministeriums
Mit dem Nothilfefonds im Umfang von bis zu 32,5 Mio. Euro unterstützt das Land wirtschaftlich gefährdete Kunst- und Kultureinrichtungen:
Förderrichtlinie Nothilfefonds Kunst und Kultur
Antragsformular Nothilfefonds Existenzsicherung
Antragsformular Nothilfefonds Spiel- bzw. Veranstaltungsbetrieb
Erklärung der Kommune zum Förderantrag Nothilfefonds
Pressemitteilung "Neue Maßnahmen gegen die Covid-19 Pandemie"
Mit dem Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“, ausgestattet mit 7,5 Mio. Euro, erhielten Kultureinrichtungen und Amateurvereine Unterstützung, um trotz der Herausforderungen, die die derzeitigen Beschränkungen mit sich bringen, künstlerisch arbeiten und Veranstaltungen konzipieren zu können. Das Impulsprogramm trug dazu bei, dass neue Ansätze und Ideen für Kunst- und Kulturangebote trotz Abstand entstehen. Gefördert wurden besondere Angebote und Formate, die einen mittelfristigen Umgang mit der Krise und eine Umsetzungsphase bis Sommer 2021 ermöglichen. Im ersten Quartal 2021 wird eine zweite Ausschreibung erfolgen, über die Möglichkeit zur Antragstellung wird auf dieser Seite informiert.
Mit dem Programm „Kultur Sommer 2020“ wurden 2,5 Millionen Euro aus dem Innovationsfonds Kunst bereitgestellt, um besondere Veranstaltungsformate zu fördern, die trotz der coronabedingten Auflagen umgesetzt werden konnten. Kultureinrichtungen und Amateurvereine haben in dabei ganz eng mit freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern zusammengearbeitet. Gefördert wurden unter anderem Künstlerhonorare und coronabedingte Mehrkosten.
Die Landes- und Regionalverbände der Breitenkultur erhalten im Jahr 2021 erneut bis zu rund 10 Millionen Euro als Soforthilfe für die ihnen angeschlossenen Vereine der Amateurmusik (Musikvereine, Gesangvereine etc.), Trachtenvereine, Amateurtheatergruppen, Vereine der Fastnacht und des Karnevals sowie Kunstvereine.
Für das Jahr 2021 ist ein Stipendienprogramm mit einem Budget von 15 Millionen Euro geplant. Mit Einzelstipendien in Höhe von 3.500 Euro werden Künstlerinnen und Künstler dabei unterstützt, neue Projekte zu planen und ihre Arbeit fortzusetzen. Das Stipendienprogramm richtet sich an professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler aller Sparten (Musik, Bildende Kunst, Literatur, neue Medien, Kleinkunst) mit Erstwohnsitz in Baden-Württemberg. Über die Ausschreibung wird zeitnah auf dieser Seite informiert.
Weitere Maßnahmen des Wissenschaftsministeriums
Für Fragen zu den Unterstützungsleistungen für Kunst- und Kreativschaffende während der Corona-Krise hat die MFG Baden-Württemberg auf Initiative des Kunstministeriums eine Corona-Hotline eingerichtet. Von Montag bis Freitag von 10-12 Uhr und von 14-16 Uhr sind Expertinnen und Experten erreichbar, die Fragen beantworten. Zu erreichen ist die Hotline unter der Festnetz-Nummer 0711 90715413.
In den kommenden Wochen finden zudem 90 minütige Infosessions zu branchenrelevanten, ausgewählten Hilfsprogrammen statt. Diese sind für Kreative kostenfrei und finden am Mi 27.1.2021 (ausgebucht), Fr 12.2.2021 und Mo 22.2.2021 statt. Eine Anmeldung ist notwendig. Fragen sammeln wir vorab über dieses Formular.
Kinder und Jugendliche sind von den coronabedingten Einschränkungen stark betroffen und sollen von der Öffnung der Museen besonders profitieren. Vorbereitet durch eine breit angelegte, vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung Kunst in Auftrag gegebene Studie zum freien Eintritt, erhalten Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ein Jahr lang freien Eintritt in die Dauerausstellungen der staatlichen Museen und des ZKM. Zur Finanzierung des freien Eintritts stellt das Ministerium den staatlichen Museen und dem ZKM insgesamt bis zu 500.000 Euro zur Verfügung, soweit keine Kompensation durch Dritte erfolgt. Das Technoseum Mannheim wird gemeinsam mit der Stadt finanziell unterstützt.
Um die Amateurmusik zu stärken, können die über den Landesmusikverband zur Verfügung gestellten Landesmittel flexibel zur Bewältigung der Krisenfolgen für die Amateurmusik eingesetzt werden. Diese Möglichkeit besteht in Ergänzung zur Soforthilfe von Bund und Land, unter die auch Musikvereine fallen können. Die für 2021 geplante Erhöhung der Dirigenten- und Chorleiterpauschale auf 500 Euro wird vorgezogen. Für 2020 ist das eine Erhöhung um 70 Euro für jeden einzelnen Verein. 6.300 Vereine profitieren davon unmittelbar.
Der Film- und Fernsehbereich ist durch die Schließung der Kinos und den Ausfall von Film-und Fernsehproduktionen in einer ausgesprochen schwierigen Lage. Aufgrund der geltenden Regelungen sind Dreharbeiten nur sehr eingeschränkt möglich.
- Die MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg hat daher in Abstimmung mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst schnell auf die Krise reagiert und Maßnahmen im Umfang von rund 1,3 Mio. Euro auf den Weg gebracht.
- Sie beteiligt sich mit rund 551.000 Euro an dem nationalen Maßnahmenpaket der Bundes- und Länderförderer für Kosten bei Filmproduktionen und Verleihmaßnahmen, die wegen der Corona-Krise abgebrochen oder verschoben werden mussten.
- 2020 verzichtet die MFG außerdem auf fällige Darlehensrückzahlungen aus Produktions- und Verleihförderungen.
- Als erste Hilfsmaßnahme für die Kinos hat die MFG außerdem ihre Förderung für gewerbliche Kinos aufgestockt: Jedes Kino, das im Jahr 2019 einen Kinopreis der MFG bekommen hat, erhält eine nachträgliche Erhöhung von 5.000 Euro. Zudem verzichtet die MFG auf alle 2020 fälligen Rückzahlungen aus Kinoinnovationsdarlehen von hiesigen Kinos.
- Die MFG und der SWR fördern gemeinsam 20 dokumentarische Kurzfilme als Kaleidoskop über Corona-Geschichten; der Gesamtumfang des Programms umfasst 200.000 Euro.
Maßnahmen des Bundes und des Landes
Das Programm „Soforthilfe Corona“ wird unter dem Namen „Überbrückungshilfe Corona“ fortgeführt. Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm des Bundes, dessen Laufzeit und Umfang mehrfach an die Entwicklung der coronabedingten Einschränkungen angepasst wurde. Baden-Württemberg hat bereits mit der ersten Soforthilfe einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von 1.180 Euro zur Bewältigung des privaten Lebensunterhalts eingeführt und war damit bundesweit Vorreiter.
Die Überbrückungshilfe III gilt für die Monate November 2020 bis Juni 2021 und enthält deutliche Verbesserungen für die Kultur- und Veranstaltungsbranche. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Soloselbstständige mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Zusätzlich zu den Umbaukosten für Hygienemaßnahmen werden Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops, Eintrittskosten bei großen Plattformen) bei den Fixkosten berücksichtigt. Zudem werden nunmehr auch Kosten bis zu 20.000 Euro pro Monat erstattet, die im Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 zur Vorbereitung nicht durchführbarer Veranstaltungen angefallen sind. Solo-Selbständige, die keine weiteren Fixkosten geltend machen können, können mit der Neustarthilfe eine einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von 50 Prozent des Referenzumsatzes und bis zu 7.500 Euro beantragen.
Mehr Informationen zur Unterstützungshilfe und zur Antragsstellung
Darüber hinaus hat die Bundesregierung die Hilfsangebote mit der sogenannten „November- und Dezemberhilfe“ um ein alternatives Angebot erweitert. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den erneuten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie im November 2020 besonders betroffen sind. Dies gilt auch für Einrichtungen und Betriebe, deren Anteile sich vollständig oder mehrheitlich in öffentlicher Hand befinden. Die Organisationsform und die Trägerschaft sind nicht entscheidend. Es sind also zum Beispiel auch Landes- beziehungsweise Staatsbetriebe und kommunale Eigenbetriebe sowie kommunale Regiebetriebe antragsberechtigt. Dies gilt auch für Einrichtungen und Betriebe mit öffentlich-rechtlicher Rechtsform, einschließlich Körperschaften öffentlichen Rechts. Diese sind antragsberechtigt, wenn sie wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt tätig sind und zum Stichtag 29. Februar 2020 zumindest einen Beschäftigten hatten. Wenn solche öffentlichen Einrichtungen und Betriebe von einer Schließungsanordnung betroffen sind, wie zum Beispiel Theater, Opern- und Konzerthäuser, Kinos, Museen, Archive sowie öffentliche und akademische Bibliotheken, können sie Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe beantragen. Dabei wird ausschließlich auf die am Markt erzielten Umsätze abgestellt. Soloselbständige sind bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro direkt antragsberechtigt.
Mehr Informationen unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Das milliardenschwere Rettungsprogramm NEUSTART KULTUR der Bundesregierung sieht die Förderung ganz verschiedener Bereiche von Kultur und Medien vor. Im Fokus stehen dabei vor allem Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden. Sie sollen in die Lage versetzt werden, ihre Häuser erneut zu öffnen und Programme wieder aufzunehmen, um Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen eine Erwerbs- und Zukunftsperspektive zu bieten.
Weitere Informationen: NEUSTART KULTUR
Mit dem Tilgungszuschuss wird einmalig die Hälfte der Jahrestilgungsrate 2020 des antragstellenden Unternehmens mit einem Satz von 80 Prozent (das heißt: 40 Prozent der Jahrestilgungsrate) gefördert.
Weitere Informationen:
Wirtschaftsministerium - Tilgungszuschuss für Unternehmen und Soloselbstständige aus der Veranstaltungs- und Eventbranche
Weitere Hinweise für Künstlerinnen und Künstler in Baden-Württemberg
Aktuell können wir auf folgende weitere Hilfsangebote und weiterführende Informationen hinweisen:
- Die Bundesregierung hat die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes, Liquiditätshilfen und die Stundung von Steuerzahlungen, die auch der Kultur- und Kreativwirtschaft zugutekommen sollen, beschlossen. Laut Gewerkschaftsbund können auch Unternehmen des Öffentlichen Dienstes Kurzarbeit beantragen, wenn ein unabwendbarer Grund für Kurzarbeit vorliegt, der direkten Bezug zum Betrieb hat (z.B. behördlich angeordnete Schließungen). Die Arbeitsagentur entscheidet, ob die Gründe ausreichend sind. Weitere Informationen beim DGB.
- Freiberufliche Künstlerinnen und Künstler bzw. Kultureinrichtungen können sich zur Beantragung von Arbeitslosengeld, Grundsicherung und Kurzarbeitergeld an die Bundesagentur für Arbeit wenden. Für Kultur- und Medienschaffende, denen durch die jetzige Krise das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht, wurde der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht. Da es sich bei den aktuellen Hilfen aus dem Sozialschutz-Paket nur um einen vorübergehenden Bezug der Grundsicherung handelt, sind diese unschädlich für die KSK-Versicherung
- Über arbeitsrechtliche Auswirkungen informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
- Wer steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen möchte, sollte sich an das jeweils zuständige Finanzamt wenden. Ein vereinfachtes Antragsformular sowie weitere Informationen zum Antragsverfahren über die elektronische Steuersoftware ELSTER gibt es auf der zentralen Homepage der Finanzämter Baden-Württemberg.
- Am 1. April 2020 sind die zivilrechtlichen Vorschriften zum Kündigungsausschluss im Mietrecht sowie zum Zahlungsaufschub bei Verbraucherdarlehensverträgen und existenzsichernden Verträgen wie z. B. über Telefon, Strom und Gas in Kraft getreten. Weitere Informationen auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz.
- Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz setzt weiterhin die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die pandemiebedingt überschuldet, jedoch nicht zahlungsunfähig sind, aus.
- Damit GmbHs, Genossenschaften, Vereine, Stiftungen und weitere Rechtsformen handlungsfähig bleiben und auch bei weiterhin bestehenden Beschränkungen der Versammlungsmöglichkeiten erforderliche Beschlüsse fassen können, hat der Deutsche Bundestag neue gesetzliche Regelungen beschlossen. Weitere Informationen auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz.
- Die Wüstenrot-Stiftung in Ludwigsburg unterstützt gemeinnützige Kultureinrichtungen aus der Region Stuttgart dabei, im Jahr 2021 Projekte mit freiberuflichen Künstlerinnen und Künstlern durchzuführen. Für das Förderprogramm stehen 1 Mio. Euro zur Verfügung, pro Vorhaben können zwischen 1.000 und 20.000 Euro beantragt werden. Weitere Informationen finden Bewerberinnen und Bewerber hier
- iRights Info hat einen Leitfaden zu Rechtsfragen bei Live-Streaming im Kulturbereich erstellt.
- Initiative-Musik sammelt Spenden Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat seine Förderdatenbank Bund, Länder und EU um den Suchbegriff „Corona“ erweitert.
- Im Rahmen ihrer Förderlinien unterstützt die Ernst von Siemens Kunststiftung öffentliche Museen und Sammlungen dabei, die Zukunft freiberuflicher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Restauratorinnen und Restauratoren zu sichern.
- Die Initiative handforahand stellt über einen Solidaritätsfonds, Mittel für freie Bühnen- und Tontechniker*innen, Beleuchter*innen, Stage Hands und Veranstaltungshelfer*innen zur Verfügung.
- Die Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) stellt 50.000 Euro zur solidarischen Unterstützung von durch die Corona-Krise in Not geratenen Theaterschaffenden zur Verfügung.
- Die L-Bank informiert über Hilfsangebote und Förderinstrumente zur Deckung von kurzfristigem Liquiditätsbedarf.
- Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg vergibt Bürgschaften bis 2,5 Millionen Euro.
- Wahrnehmungsberechtigte, die ausschließlich freiberuflich tätig sind, können bei der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH Soforthilfen in Höhe von 250 Euro beantragen.
- Wortautoren und Verleger können eine Unterstützung durch den Sozialfonds der VG WORT erhalten.
- Der Förder- und Sozialfonds der Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten mbH richtet sich an Filmhersteller.
- Die Deutsche Orchester-Stiftung hat eine Spendenkampagne gestartet, mit der ein Nothilfefonds für freischaffende Berufsmusikerinnen und Berufsmusiker aufgebaut werden soll, die entsprechende Anträge stellen können.
- Auf Initiative des ensemble-netzwerks hat das Aktionsbündnis Darstellende Künste eine Spendenaktion für freiberufliche und solo-selbstständige Theaterschaffende gestartet.
- Unter dem Titel „Keep the arts alive“ ruft der Bundesverband Deutscher Stiftungen öffentliche wie private Kulturförderer dazu auf, einen gemeinsamen Notfallfonds für Künstlerinnen und Künstler aufzubauen.
- Nachtkritik appelliert mit der Initiative „Meine Karte für meine Bühne“ an Besitzerinnen und Besitzer von Karten für Kulturveranstaltungen, diese an die Veranstalter zu spenden.
- Auch die #AktionTicketBehalten, eine gemeinsame Initiative der Konzertagenturen im Bereich Folk und Weltmusik in Deutschland, ruft das Publikum auf, das Geld ungenutzter Tickets an Veranstalter und Künstlerinnen und Künstler zu spenden.
- Die private Initiative Kulturimpuls Grundeinkommen e.V. sammelt für die Künstlersoforthilfe Stuttgart.
Zusätzlich verweisen wir auf die Angebote der Bundes- und Landesverbände, der Fachstellen sowie der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg. Diese haben viele der auf dieser Seite zusammengestellten Hinweise und Informationen für ihre Branche aufbereitet. Sie bieten zum Teil individuelle Beratungshotlines, Handreichungen oder Leitfäden an oder laden zu Umfragen ein, um das Ausmaß der Beeinträchtigungen zu erfassen und sinnvolle Hilfsmaßnahmen einleiten zu können.
- Verband Deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller in ver.di
- Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e.V.
- Deutscher Museumsbund
- Deutsche Orchestervereinigung e.V.
- Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. (BMCO)
- Bund Deutscher Blasmusikverbände: Initiative „Notruf Verein“
- Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg
- Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Zentren in Baden-Württemberg e.V.
- Jazzverband Baden-Württemberg e.V.
- Landesverband Kommunale Kinos Baden-Württemberg e.V.
- Landesverband Amateurtheater Baden-Württemberg e.V.
- TanzSzene Baden-Württemberg e.V.
- Verein(t) Zusammen – Vereine als soziale Netzwerke gegen Krisen
- On The Move and Circostrada Network inform about Arts, Culture and Cultural Mobility