Die Frage, wie wir mit Kulturgütern und anderen Objekten in unseren Sammlungen umgehen, die in kolonialem Kontext erworben wurden, wird immer stärker diskutiert – weit über die Museen hinaus. Auch in der Gesellschaft gewinnt das Thema an Relevanz, denn die Aufarbeitung der Vergangenheit ist immer Ausgangspunkt, um die Gegenwart zu verstehen.
Baden-Württemberg kann und möchte bei der Aufarbeitung der Kolonialzeit und ihrer Folgen Vorreiter sein und wird hier vorangehen. Die Rückgabe von Objekten und Kulturgütern aus kolonialen Kontexten ist daher eingebettet in eine Gesamtstrategie, an der Museen, aber auch Universitäten und Archive beteiligt sind.
Mit der Rückgabe der Witbooi-Bibel und Peitsche begann die Umsetzung der Gesamtstrategie des Landes zum Umgang mit seinem kolonialen Erbe. Die von deutschen Kolonialtruppen im Jahr 1883 bei einem Angriff erbeutete Familienbibel und Peitsche des Nama-Kapteins Hendrik Witbooi hat Ministerin Bauer Anfang 2019 in einer feierlichen Zeremonie in Gibeon an den namibischen Staatspräsidenten Hage Geingob übergeben.
Fotos der Rückgabe der Witbooi-Bibel und Peitsche
Bilanz Delegationsreise nach Namibia
Nächster Schritt: Sammlungen aufarbeiten und zugänglich machen
Von entscheidender Bedeutung im Umgang mit unserem kolonialen Erbe sind Transparenz und Offenheit. Das bedeutet gut aufgearbeitete und präsentierte Sammlungen, die auch darüber informieren, was in Namibia und an anderen Orten geschehen ist. Wir werden die Sammlungen in unseren Museen und Hochschulen daher systematisch aufarbeiten und die Ergebnisse online zugänglich machen. Dies wird Ausgangspunkt für weitere Dialoge und Zusammenarbeit sein.
NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut bleibt im Fokus
Der Umgang mit kolonialem Erbe steht aktuell besonders im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung. Dies wird aber in keiner Weise dazu führen, dass wir in unseren Anstrengungen zur Auffindung und Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut nachlassen.
Die baden-württembergische Landesregierung hat daher auch den Weg frei gemacht für eine allgemeine Ermächtigungsgrundlage für die Rückgabe von Kulturgütern, die ihren jüdischen Eigentümern in der NS-Zeit entzogen wurden.