Studium

Offener Brief an die Initative "Studieren jetzt!"

Sabine Arndt

Antwort auf einen offenen Brief der Initiative "Studieren jetzt!"

Liebe Studierende,

normalerweise würde ich auf einen nicht namentlich gezeichneten Brief nicht reagieren. Ich verstehe aber Ihr Anliegen und Sie sprechen sicherlich vielen Studierenden aus dem Herzen. Ich möchte Ihnen deshalb ebenfalls mit einem offenen Brief antworten.

Die Pandemie ist belastend. Sie ist eine Herausforderung, der wir auch weiterhin mit gemeinsamer Kraft und im Zusammenhalt begegnen. Ich habe Sie, die Studierenden, in dieser Situation sehr verantwortungsvoll und engagiert erlebt. Es war aus meiner Sicht richtig, zu Beginn der Pandemie die Voraussetzungen für die digitale Lehre – eine Errungenschaft dieser Zeit – umfassend zu schaffen und damit Ihre Ausbildung sicherzustellen.

Gleichwohl bin ich der Auffassung, dass gemeinsames Erarbeiten von Wissen und Diskurs, Begegnung und Austausch wesentlich für Forschung und Lehre sind und alles getan werden muss, um dies wieder erlebbar zu machen. Daher habe ich mich nach der im letzten Winter erforderlichen Schließung frühzeitig dafür eingesetzt, schrittweise wieder mehr Präsenz zu ermöglichen, etwa Lernplätze, Veranstaltungen für Erstsemester und Abschlussklassen sowie über weitere punktuelle Veranstaltungen, wie sie einige von Ihnen in Form von Blockveranstaltungen oder Exkursionen jetzt erfahren. Nicht alles ließ sich gleichermaßen umsetzen und hing von vielen Faktoren ab, insbesondere den Gegebenheiten vor Ort und dem Studiengang. Dass gerade der persönliche Austausch pandemiebedingt nur eingeschränkt möglich war, bedauere auch ich sehr. Hochschulen leben vom unmittelbaren Austausch und Miteinander aller am Hochschulleben Beteiligten.

Wir haben mit der am 30. Juni 2021 verkündeten neuen Corona-Verordnung Studienbetrieb den Hochschulleitungen die Möglichkeiten eingeräumt, weitere Lehrveranstaltungen in Präsenz zuzulassen, die über die bereits bislang in Präsenz zulässigen Veranstaltungen mit überwiegend praktischen Inhalten, Veranstaltungen für Erstsemester und Studierende, die vor abschlussrelevanten Teilprüfungen stehen, Laborveranstaltungen und Prüfungen hinausgehen. Neu ist, dass Veranstaltungen nunmehr unter strengen Voraussetzungen auch mit Unterschreitung des Mindestabstands durchgeführt werden können (§ 8 Absatz 3 Corona-VO Studienbetrieb). Dies gilt insbesondere auch für kleinere Veranstaltungen mit bis zu 35 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, also z. B. Seminare oder Übungsgruppen. Aber auch mittelgroße Vorlesungen können in Präsenz ermöglicht werden, wenn es gelingt, hierfür entsprechende Räume zu nutzen, die bis zu 60 Prozent bzw. - bei 7-Tagesinzidenzen unter 50 - bis zu 75 Prozentihrer Kapazität belegt werden dürfen. Dies ermöglicht eine deutlich höhere Raumausnutzung, als es bei einer strikten Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zwischen allen belegten Sitzplätzen möglich wäre. Diese Neuregelung ist deshalb ein
deutlicher Schritt in Richtung einer weiteren Öffnung der Hochschulen.

Alle Lockerungen gehen mit einem 3-G-Nachweis („genesen, geimpft oder getestet“) und einer Kontaktnachverfolgung einher. Die Verbreitung von Virusvarianten und die noch nicht abschließend erforschten Langzeitfolgen lassen es im Augenblick nicht zu,
von diesen Vorsichtsmaßnahmen Abstand zu nehmen. Gleichwohl eröffnet die neue Corona-Verordnung Studienbetrieb die Möglichkeit, Präsenz im Studienbetrieb für weit mehr Studierende als bislang auch tatsächlich erfahrbar zu machen. Ich sehe
dies deshalb als erfreulichen ersten Schritt.

Baden-Württemberg gehört zu den ersten Ländern, die bereits im laufenden Sommersemester rechtliche Regelungen geschaffen haben, die gezielt Modell für das Regelungsregime des Wintersemesters sein sollen. Die Hochschulen entwickeln jetzt die Konzepte, wie das kommende Wintersemester verantwortungsvoll aus einem Mix aus Präsenz-, Online- und Hybrid-Formaten ausgestaltet werden kann. Wann immer möglich und sinnvoll, soll dabei der Präsenzbetrieb im Vordergrund stehen. Wir stehen mit den Hochschulen in Kontakt und entwickeln die Corona-Verordnung Studienbetrieb, die immer aktuell überprüft wird, entsprechend weiter. Und selbstverständlich fließen auch die Impulse der Studierenden mit ein.

Im kommenden Wintersemester sollte aus meiner Sicht der Präsenzbetrieb an den Hochschulen, wann immer dies pandemiebedingt möglich ist, die Regel sein. Klar ist aber auch, dass alles unter dem Vorbehalt des weiteren Pandemiegeschehens steht. Wir müssen alles tun, dass das Pandemiegeschehen beherrschbar bleibt.

Weitere Schritte setzen voraus, dass es gelingt, die Erfahrungen und Möglichkeiten zu nutzen, um Gesundheitsschutz und Präsenz nachhaltig zu verbinden. Auch hier können Sie als Studierende einen wichtigen Beitrag leisten. Ein Mehr an Präsenz erfordert aktuell je nach Infektionsgeschehen ein Mehr an anderweitigen Schutzmaßnahmen. Daher werden uns Maskentragen, Hygieneregeln, Belüftung, Kontaktnachverfolgung und auch Elemente des Onlineunterrichts auch weiter begleiten. Wesentliche Faktoren für mehr Präsenz sind das Impfen und das Testen.

Das Impfen ist letztlich der zentrale Schlüssel beim Kampf gegen die Pandemie und für die Rückkehr zur Normalität an den Hochschulen und in der gesamten Gesellschaft. Deshalb meine dringende Bitte an Sie: Folgen Sie den Impfaufrufen und lassen Sie sich impfen. Es ist mittlerweile genügend Impfstoff vorhanden. Sie als Studierende sind alle impfberechtigt. Dazu, dass die Hochschulen wieder in den Präsenzbetrieb übergehen können, können wir alle beitragen. Es würde mich freuen, wenn es uns gemeinsam gelingt.

Mit besten Grüßen
Theresia Bauer MdL

Offener Brief an die Initiative „Studieren Jetzt!“ zum Download [PDF]

 

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