Hochschulen

1,7 Milliarden Euro mehr für Hochschulen im Land

„Baden-Württemberg ist das erste Land, das bei der Grundfinanzierung der Hochschulen die Empfehlung des Wissenschaftsrates umsetzt“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. Die Grundfinanzierung der Hochschulen wird im neuen Hochschulfinanzierungsvertrag Baden-Württemberg 2015 bis 2020 künftig um drei Prozent pro Jahr angehoben. Der neue Name lautet „Perspektive 2020“.

„Mit dieser Hochschulfinanzierung geht Baden-Württemberg bundesweit voran. Wir hoffen, dass es viele Nachahmer in anderen Ländern geben wird“, sagte Bauer. Am Ende der sechsjährigen Laufzeit des neuen Hochschulfinanzierungsvertrags im Jahr 2020 werde die Grundfinanzierung der Hochschulen von heute 2,47 Milliarden Euro auf über drei Milliarden Euro pro Jahr angestiegen sein.

„Wir versetzen die Hochschulen in die Lage, ihre nationalen Spitzenpositionen verteidigen zu können und im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben“, sagte Minister Nils Schmid. „Um auch dem Sanierungsbedarf zu begegnen, werden wir in einem Bausonderprogramm 100 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich zur Verfügung stellen.“

Die Eckpunkte der neuen Hochschulfinanzierung im Überblick

  • Anhebung der Grundfinanzierung um drei Prozent pro Jahr entsprechend den Empfehlungen des Wissenschaftsrates. Das bedeutet rund 2,2 Milliarden Euro zusätzlich über die Laufzeit des Vertrags. Die alten Solidarpakte hingegen hatten die Grundfinanzierung zunächst abgesenkt und dann gedeckelt.
  • Zusätzliche Mittel für den Hochschulbau in Höhe von 100 Millionen Euro pro Jahr (= 600 Millionen Euro bis 2020). Dies ist ein neues Qualitätselement. Die alten Solidarpakte kannten keine Vereinbarungen zu Sanierungs- und Bauvorhaben an den Hochschulen und Universitätskliniken. 
  • Bis 2020 wird Baden-Württemberg knapp 1,1 Milliarden Euro (entspricht der Hälfte der Grundfinanzierungserhöhung) + 600 Millionen Euro (zusätzliche Baumittel), in Summe also rund 1,7 Milliarden Euro neue Mittel für die Finanzierung der Hochschulen aufwenden.
  • Die andere Hälfte des Grundmittelaufwuchses (ebenfalls 1,1 Milliarden Euro) werden durch die Veredelung von Programm- in Grundmittel erreicht. Das heißt Programmfinanzierungen des Landes werden verstetigt und schrittweise in die Grundfinanzierung überführt. Dies erhöht die Flexibilität und stärkt die Planungssicherheit bei der Schaffung und Entfristung von Stellen. Damit wird ein zentraler Fehler des alten Solidarpakts korrigiert.
  • Die Qualitätssicherungsmittel in Höhe von 150 Millionen Euro sind ebenfalls Teil dieser Veredelung. Hierbei verbleiben aber 20 Millionen Euro, über die die Studierenden fortan in einem gesetzten Rahmen eigenständig entscheiden können, wie sie zur Verbesserung der Lehre verwendet werden.
  • Energiekosten der Universitäten werden eigens berücksichtigt. Die entgangenen Steigerungsraten der letzten 18 Jahre werden teilweise ausgeglichen. Hierfür stehen 54 Millionen Euro dynamisch wachsend zur Verfügung.
  • Sonderbedarfe der Hochschulmedizin werden ebenfalls anerkannt. Hierfür stehen Mittel in Höhe von 20 Millionen Euro zur Verfügung.

BAföG-Mittel fließen zu 100 Prozent (brutto) in Schule und Hochschule

Bauer: „Bis 2020 fließen knapp 1,7 Milliarden Euro zusätzliche Mittel in unsere Hochschulen. Damit stärkt Baden-Württemberg die Hochschulautonomie und sichert die strategische Handlungsfähigkeit der Hochschulen. Das ist ein starkes Bekenntnis zum Wissenschaftsstandort.“

Schmid: „Daran sieht man: Wir schaffen Vorfahrt für Bildung. Wir stellen zusätzliche Landesmittel für die Grundfinanzierung bereit, richten ein Bausonderprogramm ein und investieren die freiwerdenden BAföG-Mittel zu 100 Prozent in Bildung -  60 Millionen davon in die Hochschulen.“

Die alten von den Vorgängerregierungen verhandelten Solidarpakte haben den Hochschulen viel Solidarität zugunsten des Landes abverlangt. Jetzt eröffnet das Land den Hochschulen durch verbesserte Rahmenbedingungen Perspektiven für die Zukunft. Deshalb wird die Nachfolgeregelung nicht mehr den Namen Solidarpakt tragen, sondern „Perspektive 2020“.

Mit der Konsentierung der Eckpunkte ist plangemäß die Halbzeit der Gespräche erreicht. In den nächsten Wochen und Monaten geht es nun um die Verteilung der Mittel auf die jeweiligen Hochschularten und Hochschulen sowie um die Präzisierung der Gegenleistungen der Hochschulen im Bereich Qualitätssicherung.

Ziel ist es, den neuen Hochschulfinanzierungsvertrag bis Ende Herbst zu unterzeichnen.

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