Hochschulen

Abschaffung der Studiengebühren ist auf der Zielgeraden

Die Landesregierung hat ihren Gesetzentwurf zur Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren zum Sommersemester 2012 in den Landtag eingebracht. „Baden-Württemberg ist auf der Zielgeraden zu einem gebührenfreien Studium. Die Landesregierung hat in der Anhörungsphase viel Zuspruch dafür erhalten, dass den Hochschulen insgesamt ein voller und dynamisierter Ausgleich des Gebührenaufkommens garantiert werden soll. Dies ist angesichts steigender Studierendenzahlen ein starkes Signal an Hochschulen und Studierende. Ein erleichterter Hochschulzugang und gute Studienbedingungen sind gleichermaßen wichtig“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer.

Das Land werde den Hochschulen zweckgebunden Qualitätssicherungsmittel für Studium und Lehre zur Verfügung stellen, die an die Entwicklung der Studierendenzahl geknüpft seien. Zur Verwendung dieser Mittel sei das Einvernehmen einer Vertretung der Studierenden erforderlich. Dadurch werde die Mitverantwortung der Studierenden gestärkt.

Freiheit und Flexibilität der Verwendung der Qualitätssicherungsmittel

„Die Hochschulen sollen bei der Verwendung der Qualitätssicherungsmittel größtmögliche Freiheit und Flexibilität erhalten. Qualitätssicherungsmittel, die in einem Kalenderjahr nicht ausgegeben wurden, sollen nicht verfallen, sondern im nächsten Jahr wieder zur Verfügung stehen. Dies galt für die Studiengebühren und soll auch für die Qualitätssicherungsmittel gelten“, sagte die Ministerin.

Die Hochschulen könnten die Mittel – wie bisher die Gebühreneinnahmen – auch für Personal verwenden. Dies gelte auch  für unbefristete Arbeitsverhältnisse. Ministerin Bauer: „Die Beschäftigung von Lehrpersonal ist ein zentraler Punkt zur Sicherung der Qualität von Studium und Lehre. Wir wollen die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die bisher aus Studiengebühren bezahlten unbefristet Beschäftigten künftig aus Qualitätssicherungsmitteln bezahlt werden können“. Derzeit gebe es unbefristete Beschäftigungsverhältnisse aus Studiengebühren in einem Umfang von rund 464 Stellen. In definiertem Rahmen soll es den Hochschulen der Ministerin zufolge möglich sein, aus Qualitätssicherungsmitteln auch neue unbefristete Verträge zu finanzieren. 

Die bisher bestehende allgemeine Gebührenpflicht für konsekutive Masterstudiengänge - Studiengänge, die unmittelbar ein vorangegangenes Bachelorstudium fortsetzen und fachlich vertiefen - entfällt mit dem neuen Gesetz. Für weiterbildende Masterstudiengänge, die eine Berufsphase voraussetzen,  können die Hochschulen wie bisher selbst Gebühren festsetzen. Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Hochschulen für bereits eingerichtete sogenannte nicht-konsekutive Masterstudiengänge weiterhin Gebühren erheben können.

Aufhebung der Pflicht zur Durchführung von Studierfähigkeitstests oder Auswahlgesprächen

Neben der Abschaffung und Kompensation der Studiengebühren enthält das Gesetz verschiedene weitere hochschulrechtliche Regelungen. Unter anderem soll die Verpflichtung der Hochschulen, bei der Auswahl von Studienbewerberinnen und -bewerbern für zulassungsbeschränkte Studiengängen ab dem Wintersemester 2011/2012 das Ergebnis eines Studierfähigkeitstests oder Auswahlgespräch zu berücksichtigen, aufgehoben werden.

Die erste Beratung des Gesetzentwurfs im Landtag von Baden-Württemberg ist am 8. Dezember vorgesehen.

Seit Sommersemester 2007 müssen die Studierenden für grundständige Studiengänge und konsekutive Masterstudiengänge pro Semester 500 Euro bezahlen. Diese Gebühren wurden letztmals zu diesem Wintersemester erhoben. Ab dem Sommersemester 2012 will das Land den Hochschulen auf Basis der bisherigen Einnahmen eine jährliche Kompensation bezahlen, die der Entwicklung der Studierendenzahlen angepasst wird.  Die Hochschulen müssen diese Qualitätssicherungsmittel dann zweckgebunden für Studium und Lehre verwenden. Alle Maßnahmen, die aus diesen Mitteln finanziert werden, sind gemäß dem Gesetzentwurf kapazitätsneutral. Das bedeutet: Die Qualitätssicherungsmittel führen nicht zu einer höheren Anzahl von Studierenden, sondern zu einer höheren Qualität in Studium und Lehre. Über die Verwendung der Qualitätssicherungsmittel soll im Einvernehmen mit den Studierenden entschieden werden.

Die Kompensation beläuft sich auf 280 Euro pro Semester für jeden Studierenden und jede Studierende in einem grundständigen Studiengang oder in einem konsekutiven Masterstudiengang an den staatlichen Hochschulen und der Filmakademie, Popakademie und Akademie für Darstellende Kunst. Dieser Betrag berücksichtigt Ausnahmen und Befreiungen von landesweit rund 44 Prozent in den letzten beiden Jahren.

Der Gesetzentwurf online unter: http://mwk.baden-wuerttemberg.de/studium/kosten-eines-studiums/studiengebuehren/

Quelle:

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
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