Hochschulen

Auftakt zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft in Baden-Württemberg

Heute findet die erste von mehreren Gesprächsrunden statt, mit denen ein Gesetzentwurf der Landesregierung vorbereitet werden soll. Teilnehmer sind Studierendenvertreter aller Hochschultypen Baden-Württembergs, studentische Initiativen sowie Vertreter der Hochschulen und des Ministeriums. Weitere Gespräche sollen noch im Winter folgen. Das Gesetz soll im Sommer 2012 in Kraft treten. Dies teilte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer in Stuttgart mit.

 "Wir brauchen eine neue Kultur der Beteiligung - an den Hochschulen ebenso wie in der Gesellschaft. Deshalb führen wir rund 35 Jahre nach ihrer Abschaffung die verfasste Studierendenschaft wieder ein. Studieren soll zu eigenverantwortlichem Handeln befähigen. Deshalb müssen Studierende mitreden dürfen, wenn es um die Belange ihrer Hochschulen und die Rolle der Hochschulen in der Gesellschaft geht“, sagte die Ministerin.
Auch das dazu notwendige Gesetzgebungsverfahren werde von dieser neuen Beteiligungskultur geprägt sein: „Den Gesetzentwurf erstellen wir auf Basis der Gespräche mit Hochschulen und Studierenden. Parallel zum üblichen Anhörungsverfahren laden wir mit einem webbasierten Dialogverfahren alle Interessierten ein, sich an der Diskussion zu beteiligen", sagte die Ministerin.

Verfasste Studierendenschaft

Die verfasste Studierendenschaft wurde in Baden-Württemberg 1977 abgeschafft. Entsprechend der Koalitionsvereinbarung soll sie wieder eingeführt werden. Bei der Verfassten Studierendenschaft handelt es sich um eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Hochschule, die ihre Angelegenheiten selbst verwaltet. Sie kann eigene Beiträge von den Studierenden erheben und Satzungen erlassen.

Quelle:

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
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