Kultur

Breites Interesse an Eintragung für das Immaterielle Kulturerbe der UNESCO

Erste Bewerbungsrunde für bundesweites Verzeichnis abgeschlossen

Das erste Bewerbungsverfahren für das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes ist in Baden-Württemberg auf breites Interesse gestoßen.

Bis zum 30. November 2013 konnten sich in ganz Deutschland Gruppen und Gemeinschaften in ihrem Bundesland mit einer kulturellen Ausdrucksform für die Aufnahme bewerben. Die im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg vorliegenden elf Bewerbungen werden nun ausgewertet und auf die Einhaltung der formalen Kriterien überprüft. Dazu zählt neben vollständigen Angaben, dass zwei Empfehlungsschreiben von unabhängigen, sachverständigen Personen beigefügt sind.

Bis Mitte April 2014 wird das Kunstministerium auf der Grundlage des Votums einer Jury aus unabhängigen Sachverständigen eine Auswahl treffen, welche zwei Vorschläge aus Baden-Württemberg über die Kultusministerkonferenz an das Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission weitergeleitet werden. Dieses Gremium wiederum trifft sich zur Evaluierung der Vorschläge aus den 16 Bundesländern sowie weiterer länderübergreifender Bewerbungen im September 2014. Voraussichtlich im Dezember 2014 werden dann die ersten Einträge in das bundesweite Verzeichnis präsentiert.

Deutschland ist seit dem 10. Juli diesen Jahres der 153. Vertragsstaat des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes. Das Übereinkommen fördert und erhält in allen Weltregionen überliefertes Wissen, Können und Alltagskulturen. Zum immateriellen Kulturerbe zählen unter anderem Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturheilkunde und Handwerkstechniken. Seit 2003 stellt die UNESCO diese kulturellen Ausdrucksformen mit einem Übereinkommen in den Mittelpunkt internationaler Kooperation.

Die Erstellung des bundesweiten Verzeichnisses ist eine Bestandsaufnahme kultureller Traditionen in Deutschland. Die Aufnahme ist eine öffentlich sichtbare Anerkennung der kulturellen Ausdrucksform und ihrer Träger. Deutsche Nominierungen für internationale Listen des immateriellen Kulturerbes können erst nach Ende des deutschen Auswahlverfahrens frühestens im März 2015 bei der UNESCO eingereicht werden.

Weitere Informationen

Unesco: Inmaterielles Kulturerbe
Unesco: Innerstaatliches Verfahre in Deutschland

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