Forschung

Exzellenzstrategie: Herausforderung für Forschungsstandort Baden-Württemberg

Universität Freiburg (Foto: © Universität Freiburg)

Die baden-württembergischen Universitäten haben bisher im Bund-Länder Wettbewerb der Exzellenzstrategie sehr gut abgeschnitten. Zwölf Exzellenzcluster haben die Landesuniversitäten für die anstehende Förderperiode eingeworben, das bedeutet zusätzliche Mittel in Höhe von 62 bis 75 Millionen Euro pro Jahr für die universitäre Spitzenforschung im Land. Damit befinden sich 21 Prozent aller erfolgreichen Forschungscluster in Baden-Württemberg. 

„Zukunftsthemen sind Wissenschaftsthemen!“

Ministerpräsident Winfried Kretschmann: „Das bisherige Abschneiden ist Ergebnis einer konsequenten, strategisch ausgerichteten und an Exzellenz orientierten Forschungspolitik. Ich gratuliere Frau Ministerin Bauer und allen, die dazu beigetragen haben. Es geht aber um mehr als nur um einen Titel oder zusätzliche Ressourcen. Wir brauchen starke Universitäten als Wissenschaftszentren in einem dichten Netz von Forschung und Innovation. Sie müssen die Talente von morgen hervorbringen und die entscheidenden Impulse geben, um die notwendige Erneuerung unserer Wirtschaft und unserer Gesellschaft zu gestalten.“ Der Wohlstand des Landes sei untrennbar mit der Kraft des Wissenschaftsstandortes verbunden. „Deshalb dürfen wir uns keine Minute ausruhen, sondern müssen unsere Bemühungen noch verstärken. Nur eine Wissenschaftspolitik mit langem Atem und Weitblick kann sicherstellen, dass Baden-Württemberg international ein Technologieführer bleibt. Wir müssen heute die Weichen richtig stellen, wenn wir in zehn Jahren die Erfolge für unser Land ernten wollen. Zukunftsthemen sind Wissenschaftsthemen!“, so Kretschmann.

Fast ein Drittel der antragsberechtigten Universitäten aus Baden-Württemberg

Gleich sechs baden-württembergische Universitäten sind zudem noch im Rennen um die Auszeichnung als „Exzellenzuniversität“. Von den 19 antragsberechtigten Universitäten um den Titel „Exzellenzuniversität“ ist somit fast ein Drittel aus Baden-Württemberg. Die zweite Förderlinie „Exzellenzuniversität“ ist als dauerhafte Stärkung der Universitäten und des Ausbaus ihrer internationalen Spitzenstellung in der Forschung angelegt. Sie wird auf Basis der erfolgreichen Exzellenzcluster vergeben. Wissenschaftsministerin Theresia Bauer: „Der Exzellenzwettbewerb ist härter geworden, das bundesweite Feld der Spitzenforschung ist gewachsen und dichter geworden. Allein das ist schon ein Erfolg; aber auch, dass wir trotz dieses Wettbewerbs so erfolgreich sind. Es ist kein Selbstläufer, auch in der nächsten Stufe des Wettbewerbs um die Titel ‚Exzellenzuniversität‘ ganz vorne dabei zu sein. Wir werden unsere Universitäten hierbei aber nach Kräften unterstützen.“ Als besondere Stärke Baden-Württembergs gilt seine verteilte Exzellenz über viele Standorte im ganzen Land hinweg. Mit dieser dezentralen Aufstellung ist aber auch ein Risiko verbunden, wenn es um die Herstellung von „internationaler Sichtbarkeit von Forschungsexzellenz“ geht. Es kommt hierzulande deshalb ganz besonders auf die Kraft zur Kooperation mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen, mit anderen Hochschulen sowie mit forschungsnahen Unternehmen an, so Bauer.

Von erfolgreichen Forschungsclustern profitiert ganzes Land

Wer am Ende zu den bundesweit maximal elf gekürten Exzellenzuniversitäten gehören wolle, müsse belegen, dass die Qualität und Intensität seiner Forschung so stark sei, dass sie international in der Spitzenliga sichtbar werde. „Hier geht es nicht um wissenschaftliche Eitelkeiten, wie manche unken. Es geht darum, sich als herausragender Forschungsstandort zu profilieren, der die Attraktivität besitzt, die klügsten Köpfe weltweit anzuziehen. Dafür ist ein optimales Umfeld der Zusammenarbeit in Forschung, Lehre, Transfer und Gründerkultur nötig. Aber genauso wichtig ist die Lebens-, Wohn- und Arbeitsqualität für die junge wissenschaftliche Community. Auch deshalb brauchen unsere Universitäten die tatkräftige Unterstützung von Land und Kommunen. Und von den Erfolgen werden jeweils die ganzen Regionen profitieren“, zeigte sich die Wissenschaftsministerin überzeugt. 

Überblick über das Bund-Länder-Programm „Exzellenzstrategie“:

Im Rahmen der Exzellenzstrategie stellen Bund und Länder jährlich insgesamt 533 Millionen Euro zur Verfügung im Finanzierungsverhältnis 75:25 (Bund:Sitzland).

Im Gegensatz zu den bisherigen Programmen Exzellenzinitiative I und II ist die Förderung nun auf Dauer angelegt. Der Förderzeitraum der Exzellenzcluster umfasst zunächst sieben Jahre, mit der Möglichkeit der Verlängerung. Förderbeginn ist der 1. Januar 2019. Folgebeantragungen sind möglich.
Die Exzellenzuniversitäten werden dauerhaft gefördert und alle sieben Jahre evaluiert.

Für die erste Förderlinie der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern waren ursprünglich 195 Antragsskizzen für Exzellenzcluster eingereicht worden, davon 37 aus Baden-Württemberg. Alle neun Landesuniversitäten hatten sich mit mindestens einer Skizze dem Wettbewerb gestellt. 88 Skizzen wurden in einem weiteren Schritt bundesweit zur Abgabe von Vollanträgen aufgefordert. Die Landesuniversitäten hatten sich mit 18 Anträgen für die Auswahlrunde der Exzellenzcluster qualifiziert. Davon haben sich nun 57 Vorhaben durchgesetzt, zwölf aus Baden-Württemberg. Baden-Württemberg stellt somit 21 Prozent der 57 geförderten Forschungscluster.

Von den insgesamt 57 Exzellenzclustern sind 17 Verbundcluster (30 Prozent). In Baden-Württemberg sind von den zwölf Exzellenzclustern zwei Verbundcluster (17 Prozent).

Durch die Aufstockung auf insgesamt 57 Cluster ist eine harte, pauschale Kürzung von etwa 25 Prozent nötig. Die ursprüngliche Antragssumme pro Cluster betrug drei bis zehn Millionen Euro pro Jahr, insgesamt stehen für die Cluster jährlich rund 385 Millionen Euro zur Verfügung.

Für die zweite Förderlinie wurden Anfang des Jahres 26 Absichtserklärungen für 2018 eingereicht (Berlin und Hannover Exzellenzuniversitätsverbünde zählen als eine Exzellenzuniversität). Die Anträge hierzu müssen bis zum 10. Dezember dieses Jahres eingereicht werden. Die Konzepte werden unter anderem in einer Vor-Ort-Begutachtung von international wissenschaftlichen Gutachterteams im Frühjahr 2019 bewertet, bevor am 19. Juli 2019 dann die Entscheidung fällt. Insgesamt können bis zu elf Exzellenzuniversitäten ab dem 1. November 2019 gefördert werden. Die zweite Förderlinie „Exzellenzuniversität“ wird auf Basis der erfolgreichen Exzellenzcluster vergeben. Insgesamt stehen für diese Förderlinie jährlich rund 148 Millionen Euro zur Verfügung.

Geförderte Cluster aus Baden-Württemberg:

Universität Freiburg:

  • CIBSS – Centre for Integrative Biological Signalling Studies
  • livMatS – Living, Adaptive and Energy-autonomous Materials Systems


Universität Heidelberg:

  • STRUCTURES: A unifying approach to emergent phenomena in the physical world, mathematics, and complex data
  • 3D Matter Made to Order (Verbundantrag mit KIT)


Karlsruher Institut für Technologie:

  • 3D Designer-Materialien – 3D Matter Made to Order (KIT-HD Verbund)
  • Energiespeicherung jenseits von Lithium – Neue Konzepte für eine nachhaltige Zukunft (KIT-Ulm Verbund)


Universität Konstanz:

  • Die politische Dimension von Ungleichheit
  • Centre for the Advanced Study of Collective Behaviour

 

Universität Stuttgart:

  • „Daten-integrierte Simulationswissenschaft“: Simulation in Zeiten von Data Science
  • "Integratives computerbasiertes Planen und Bauen für die Architektur“: Neues Denken für die gebaute Umwelt"

 

Universität Tübingen:

  • Individualisierung von Tumortherapien durch molekulare Bildgebung und funktionelleIdentifizierung therapeutischer Zielstrukturen (iFIT)
  • Kontrolle von Mikroorganismen zur Bekämpfung von Infektionen (CMFI)
  • Maschinelles Lernen in der Wissenschaft

 

Universität Ulm

  • Post-Lithium Verbundantrag mit KIT

 

Antragsberechtigte Universitäten:

  • Rheinisch-Westfälische Technische Universität Aachen (RWTH)
  • Ruhr-Universität Bochum
  • Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
  • Technische Universität Braunschweig
  • Technische Universität Dresden
  • Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
  • Universität Hamburg
  • Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
  • Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
  • Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
  • Universität zu Köln
  • Universität Konstanz
  • Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Technische Universität München
  • Westfälische Wilhelms-Universität Münster
  • Universität Stuttgart
  • Eberhard Karls Universität Tübingen

Antragsberechtigte Verbünde:

  • Freie Universität Berlin, Humboldt-Universität zu Berlin, Technische Universität Berlin
  • Leibniz Universität Hannover, Medizinische Hochschule Hannover
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