Musik

Förderprogramm für herausragende Mädchen- und Knabenchöre

Bewerbungsfrist: 30. April 2012

Das Förderprogramm für baden-württembergische Mädchen- und Knabenchöre geht in eine weitere Runde. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst unterstützt auch in diesem Jahr herausragende Kinderchöre mit insgesamt bis zu 120.000 Euro. Die Bewerbungsfrist endet am 30. April.

„Das gemeinsame Singen eröffnet vielen Kindern einen ersten Zugang zur Musik. Baden-Württemberg ist für sein hohes Niveau der gesanglichen und musikalischen Chorausbildung - insbesondere auch im Kinder- und Jugendbereich - bekannt. Mit der Förderung der jugendlichen Chorarbeit wollen wir die vielfältigen Aktivitäten in diesem Bereich unterstützen“, so Jürgen Walter, Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK).

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Mädchen- und Knabenchöre in Baden-Württemberg, deren musikalische Arbeit der Pflege des klassischen und geistlichen Repertoires gilt. Weitere Voraussetzungen sind ein fünfjähriges Bestehen sowie eine regelmäßige Konzerttätigkeit. Die Chormitglieder sollen kontinuierlichen Gesangsunterricht sowie Stimmbildung durch qualifizierte Gesangspädagogen erhalten und einen Eigenanteil von 30 Prozent zu ihrer Finanzierung erbringen. Die Chöre sollen bei Antragstellung einen überregionalen Wirkungskreis haben und eine laufende Unterstützung von kommunaler Seite erhalten.

 

Quelle:

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
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