Kunst und Kultur

Förderung für Privattheater und Kinder- und Jugendtheater

Theater Lindenhof

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst fördert im Jahr 2019 insgesamt 19 Theaterprojekte mit einer Gesamtsumme von 385.000 Euro. Die per Juryentscheidung vergebenen Fördermittel kommen neun Privattheatern in Eppingen, Mannheim, Ravensburg, Reutlingen, Rottweil, Stuttgart und Tübingen zugute. Außerdem hat die Jury entschieden, zehn Projekte von Kinder- und Jugendtheatern in Aalen, Esslingen, Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim und Stuttgart zu fördern.

„Die Privattheater in Baden-Württemberg setzen wichtige Impulse für die Weiterentwicklung des Theaters insgesamt. Sie sind ein wertvoller Teil der lebendigen Theaterszene in unserem Land. Mit den Projektförderungen unterstützen wir die Vielfalt des Angebots, die von Schauspiel und Performance über Tanztheater bis hin zu Figurentheater reicht“, sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski am Montag (21. Januar) in Stuttgart. „Gerade was die kulturelle Bildung angeht, spielen die Kinder- und Jugendtheater eine zentrale Rolle. Gestärkt werden auch soziale Kompetenzen. Bei einem Theaterbesuch können Kinder und Jugendliche erste wichtige ästhetische Erfahrungen sammeln. Gleichzeitig wird ein Raum geschaffen, damit die jungen Theaterbesucher kreatives Potential entfalten können“, betonte Olschowski. „Ich freue mich, dass wir auch in diesem Jahr landesweit wertvolle Projekte unterstützen können“, so die Staatssekretärin abschließend.

Die geförderten Projekte finden Sie hier im Überblick.

Weitere Informationen

Projektförderungen der Privattheater
Förderfähig sind Projekte von professionellen Klein- und Figurentheatern, die sich in der laufenden Landesförderung befinden oder seit mindestens fünf Jahren in Baden-Württemberg ansässig sind, über eine eigene Spielstätte verfügen, eine laufende Unterstützung von Seiten der Kommune erhalten, eigene hauptberufliche Mitarbeiter haben und einen regelmäßigen, aus Eigenproduktionen bestehenden Spielplan anbieten. Einzelprojekte können einmalig mit bis zu 30.000 Euro pro Jahr gefördert werden. Konzeptionen können mit bis zu 20.000 Euro pro Jahr und für die Dauer von höchstens drei Jahren gefördert werden (insgesamt max. 60.000 Euro). Die Vergabe erfolgt aufgrund einer Jury-Entscheidung.

Projektförderungen Kinder- und Jugendtheater
Antragsberechtigt sind die professionellen reinen Kinder- und Jugendtheater im Land, welche die Voraussetzungen der institutionellen Privattheaterförderung erfüllen, d.h. die seit mindestens fünf Jahren im Land ansässig sind, über eine eigene Spielstätte verfügen, eigene hauptberufliche Mitarbeiter beschäftigen, einen regelmäßigen öffentlichen Spielplan anbieten und seitens der Kommune laufend unterstützt werden. Zudem antragsberechtigt sind die Kinder- und Jugendtheatersparten an den Landesbühnen, Kommunal- und Staatstheatern. Die Förderobergrenze beträgt pro Einzelantrag und Einrichtung 30.000 Euro. Über die Vergabe entscheidet eine Jury.

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