Kunst und Kultur

Innovationsfonds Kunst: Land schreibt Förderlinien „Interkultur“ und „Kulturprojekte zur Integration und Partizipation von Flüchtlingen“ aus

Innovationsfonds Kunst: Land schreibt Förderlinien „Interkultur“ und „Kulturprojekte zur Integration und Partizipation von Flüchtlingen“ aus

Kunststaatssekretärin Petra Olschowski: „Wir wollen das interkulturelle Miteinander in unserer Gesellschaft verankern, um Offenheit, Vielfalt und Teilhabe mehr Raum zu geben.“

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst schreibt bereits zum elften Mal das Förderprogramm „Innovationsfonds Kunst“ aus. Bis zum 14. Mai 2017 können sich Kulturschaffende im Land im Rahmen der Zweiten Fördertranche 2017 bewerben. Die aktuelle Ausschreibung umfasst die beiden Linien „Interkultur“ und „Kulturprojekte zur Integration und Partizipation von Flüchtlingen“.

„Wir wollen das interkulturelle Miteinander noch stärker in unserer Gesellschaft verankern, um Offenheit, Vielfalt und Teilhabe mehr Raum zu geben. Dazu gehört die Bereitschaft aller Beteiligten zum Dialog. Der Innovationsfonds Kunst ist dabei zum unverzichtbaren Impulsgeber geworden, um den aktuellen Herausforderungen und zentralen gesellschaftlichen Themenstellungen zu begegnen“, so Kunststaatsekretärin Petra Olschowski.

Die neue Ausschreibungsrunde unterstützt Kunst- und Kulturprojekte, die beispielsweise den Dialog zwischen verschiedenen Kulturen betonen, Kooperationen und Vernetzungen fördern, Willkommens- und Anerkennungskultur vermitteln und partizipativ arbeiten.

Programmlinie „Kulturprojekte zur Integration und Partizipation von Flüchtlingen“

In der Programmlinie „Kulturprojekte zur Integration und Partizipation von Flüchtlingen“ werden Vorhaben gefördert, die eine künstlerische oder kulturpädagogische Auseinandersetzung mit der aktuellen Lebenssituation geflüchteter Menschen, die Schaffung von gesellschaftlicher Teilhabe sowie die Stärkung von Partizipationsmöglichkeiten zum Ziel haben.

„Im Fokus der Förderung stehen künstlerische Projekte, die Integration auch als kulturelle Herausforderung begreifen und dadurch beitragen können, geflüchteten Menschen ein besseres Verständnis und eine aktive Auseinandersetzung mit der vielfältigen Kultur unseres Landes zu ermöglichen“, so Olschowski.

Programmlinie „Interkultur“

Darüber hinaus werden in der Programmlinie „Interkultur“ Projekte gefördert, die die Teilhabe am kulturellen Leben und am interkulturellen Austausch verbessern sowie die interkulturelle Öffnung der Kultureinrichtungen voranbringen.

„Gerade die gesellschaftlichen Verwerfungen in Europa zeigen, wie notwendig ein kulturelles Verständnis ist, das Gemeinsinn und Vielfalt zulässt und gemeinsame Werte entwickelt“, betont die Staatssekretärin.

Hintergrund

Der Innovationsfonds Kunst hat sich als wichtiges Förderinstrument der Landesregierung in der Kunst- und Kulturlandschaft Baden-Württembergs fest etabliert. Er schafft Spielräume für neue Ausdrucks- und Beteiligungsformen, für spartenübergreifende Ansätze und ungewöhnliche Aufführungsorte in allen Kulturbereichen. Seine Stärke liegt darin, Projekte und Aktivitäten zu ermöglichen, die unabhängig vom Alltagsbetrieb Raum für neue Entwicklungen geben.

Antragsberechtigt sind in der Regel nur gemeinnützige Institutionen wie Stiftungen, Vereine, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaften. Diese müssen dem Ressortbereich der Kunstabteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg zugeordnet sein. Die Projekte müssen befristet sein und dürfen in der Regel nicht bereits anderweitig durch das Land gefördert werden. Außerdem muss die Finanzierung grundsätzlich einen gesicherten Anteil an Eigen- und Drittmitteln von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten aufweisen. Die Förderhöchstsumme liegt bei der Programmlinie „Interkultur“ bei 50.000 Euro und bei der Programmlinie „Kulturprojekte zur Integration und Partizipation von Flüchtlingen“ bei 15.000 Euro.

Die Förderentscheidungen werden durch eine unabhängige Jury getroffen. Die Bekanntgabe der Ergebnisse ist für Ende Juli 2017 bekannt gegeben.

Das Antragsverfahren erfolgt elektronisch. Die Vorlagen für die Online-Anträge sind abrufbar unter: http://mwk.baden-wuerttemberg.de/ausschreibungen/.

Die Ausschreibungsunterlagen, Richtlinien sowie FAQs zum Innovationsfonds Kunst stehen dort ebenfalls zum Download bereit. Bei der Antragsstellung ist zu beachten, dass die Richtlinien leicht modifiziert wurden.

Weitere Informationen:
https://mwk.baden-wuerttemberg.de/innovationsfonds-kunst

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