Kunst

Neue Förderrunde zum Innovationsfonds Kunst: „Kulturprojekte zur Integration und Partizipation von Flüchtlingen

„Gemeinsames Schaffen in Kunst und Kultur kann den Dialog unterstützen und damit die Integration von Flüchtlingen voranbringen“, so Staatssekretär Jürgen Walter.

Bis zum 18. November können sich Kulturschaffende im Land mit ihren Projekten für die neue Projektlinie „Kulturprojekte zur Integration und Partizipation von Flüchtlingen“ im Innovationsfonds Kunst bewerben.

„Kunst und Kultur können Brücken zwischen den Menschen bauen und Kommunikation in Gang setzen. Die Fähigkeit der Kunst, die Hintergründe des anderen zu erklären, brauchen wir“, so Staatssekretär Walter.

In den letzten Monaten ist die Zahl der Flüchtlinge, die nach Baden-Württemberg kommen, deutlich gestiegen. Diese Entwicklung wird voraussichtlich in absehbarer Zeit noch weiter anhalten. Der Innovationsfonds Kunst sei ein geeignetes Förderinstrument, um den interkulturellen Dialog zu unterstützen, so Walter. Bereits in der letzten Förderrunde seien Projekte mit Flüchtlingen berücksichtigt worden. Um diese Maßnahmen auszuweiten, habe sich das Land entschlossen, nun kurzfristig eine weitere Projektlinie aufzulegen.

Im Zentrum der Förderung sollen künstlerische und kulturpädagogische Projekte stehen, die der besonderen Lebenssituation von Flüchtlingen Rechnung tragen. Hierzu gehören beispielsweise die Auseinandersetzung mit kulturellen oder biografischen Hintergründen und die Förderung von Vernetzung und Kooperationen. Darüber hinaus sollen Partizipationsmöglichkeiten geschaffen und Qualifizierung ermöglicht werden.

Antragsberechtigt sind in der Regel nur gemeinnützige Institutionen wie Stiftungen, Vereine, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaften. Diese müssen allerdings dem Ressortbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zugeordnet sein. Projekte von Einzelpersonen können nicht gefördert werden.

Die Projekte müssen befristet sein und dürfen in der Regel nicht bereits anderweitig durch das Land gefördert werden. Aufgrund der aktuellen Dringlichkeit kann die Finanzierung bis zu 100 Prozent aus dem Innovationsfonds erfolgen. Dabei liegt die Förderhöchstsumme bei 15.000 Euro.

Die Förderentscheidungen werden durch eine unabhängige Jury getroffen. Die Ergebnisse werden noch im Jahr 2014 bekannt gegeben, sodass der Start der Projekte zeitnah im Anschluss erfolgen kann. Das Projekt muss bis Ende 2015 durchgeführt sein.

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Fragen, Antragsformular, Richtlinen zur Ausschreibung