Kunst

Kunststipendien für Studien- und Arbeitsaufenthalte in Italien und Frankreich

Bewerbungsschluss am 15. Januar 2014

Künstlerinnen und Künstler mit erstem Wohnsitz in Baden-Württemberg können sich bis 15. Januar 2014 beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg für einen Studien- und Arbeitsaufenthalt in Italien und Frankreich bewerben.

„Studien- und Arbeitsaufenthalte in den europäischen Kunstzentren sind wichtige Etappen in der künstlerischen Entwicklung. Mit den Stipendien wollen wir außergewöhnlich qualifizierten und begabten Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit geben, neue Impulse zu erfahren und sich künstlerisch weiterzuentwickeln“, sagte Jürgen Walter, Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst.

Die für das Jahr 2015 ausgeschriebenen Bund-Länder-finanzierten Stipendien im Bereich Architektur, Bildende Kunst, Literatur und Musik (Komposition) beziehen sich auf Studienaufenthalte in der Deutschen Akademie Villa Massimo in Rom, der Casa Baldi in Olevano oder dem Deutschen Studienzentrum in Venedig. Interessenten aus den Sparten Architektur, Bildende Kunst und Musik (Komposition und Interpretation) können sich auch für die Cité Internationale des Arts in Paris bewerben.

Die Stipendien sind vorrangig für jüngere, in ihrer künstlerischen Entwicklung offene Künstlerinnen und Künstler vorgesehen. Diese sollen in ihrer Kunstsparte bereits öffentliche Anerkennung gefunden haben.

Die Studienaufenthalte in Rom belaufen sich auf ein Jahr, in der Casa Baldi in Olevano auf drei Monate und in dem Deutschen Studienzentrum in Venedig auf zwei Monate. Für die Villa Massimo in Rom können sich Architekten auch für einen dreieinhalb monatigen Studienaufenthalt bewerben. Das Stipendium für die Cité Internationale des Arts in Paris wird für einen Zeitraum von sechs Monaten vergeben. Bewerbungen von Studierenden sind ausgeschlossen. Es ist maximal eine alternative Bewerbung möglich. Bewerber für die Landesstipendien in der Cité Internationale des Arts, die in einem laufenden Auswahlverfahren nicht angenommen wurden, können sich maximal bei zwei weiteren Ausschreibungen in Folge bewerben.

Weitere Informationen und Bewerbungsformulare können hier heruntergeladen werden.

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