Kunst

Land gibt Gemälde „Maria mit Kind“ an Erbengemeinschaft des früheren jüdischen Eigentümers zurück

Baden-Württemberg hat das Gemälde „Maria mit Kind“ eines unbekannten vermutlich westfälischen Meisters an die Erbengemeinschaft des früheren jüdischen Eigentümers und Kunsthändlers Dr. Max Stern zurückgegeben.

Baden-Württemberg hat heute das Gemälde „Maria mit Kind“ eines unbekannten vermutlich westfälischen Meisters an die Erbengemeinschaft des früheren jüdischen Eigentümers und Kunsthändlers Dr. Max Stern (1904 bis 1987) zurückgegeben. Die Übergabe fand in der kanadischen Botschaft in Berlin statt. Zusammen mit dem Holocaust Claims Processing Office in New York hatte die Staatsgalerie Stuttgart die Verkaufsgeschichte des Gemäldes erforscht und herausgefunden, dass der Verkauf des Gemäldes nach dem Erlass der Nürnberger Rassegesetze vom 15. September 1935 stattgefunden habe und somit NS-verfolgungsbedingt einzustufen sei.

„Wir haben eine historische Verantwortung, Kulturgüter, die den Verfolgten des Naziregimes entzogen worden sind, zu ermitteln und zurückzugeben“, betonte Theresia Bauer, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst.

Christiane Lange, Direktorin der Staatsgalerie Stuttgart: „Wir schätzen uns glücklich, eine ausgewiesene Expertin in der Provenienzforschung bereits seit 2009 zu beschäftigen. Auch die Rückgabe des Gemäldes ´Maria mit Kind` an die Erben ist ein weiteres Ergebnis dieser langjährigen aktiven Bemühungen.“

In Baden-Württemberg sind insgesamt drei Restitutionsforscherinnen damit beschäftigt, die Bestände der Landesmuseen auf Kunstgegenstände zu überprüfen, die während der Zeit des Nationalsozialismus beschlagnahmt oder sonst verfolgungsbedingt entzogen wurden.

„Wie wichtig die Aufgabe auch knapp 70 Jahre nach Kriegsende noch ist, belegt die Zunahme der offenen Restitutionsverfahren allein in den letzten drei Jahren um 18 neue Fälle, von denen die Hälfte nur durch die Recherchen unserer Forscherinnen vor Ort in den Museen eingeleitet werden konnten“, erklärte Theresia Bauer. Deshalb würden nach dem planmäßigen Auslaufen der Bundesmittel die beiden seither gemeinsam finanzierten Stellen am Badischen Landesmuseum und der Staatlichen Kunsthalle in Karlsruhe zusammen mit der einen Stelle am Landesmuseum Württemberg und der Staatsgalerie in Stuttgart ab 2013 vollständig mit Mitteln des Landes fortgeführt.

Weitere Informationen

Die Rückgabe des jeweiligen Kulturgutes erfolgt auf der Grundlage der Washing-toner Erklärung vom 3. Dezember 1998. Diese sieht vor, dass Kulturgüter, die NS-verfolgungsbedingt entzogen worden sind und bestimmten Geschädigten zugeordnet werden können, nach individueller Prüfung den legitimierten Eigentümerinnen und Eigentümern bzw. deren Erben zurückgegeben werden.

Deutschland hat sich zur Umsetzung dieser Grundsätze verpflichtet und dafür knapp ein Jahr später, am 14. Dezember 1999, die „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ unterzeichnet.

An den vier dafür in Frage kommenden staatlichen Museen des Landes Baden-Württemberg sind zur Zeit insgesamt 30 Restitutionsverfahren anhängig, bei denen es um die Klärung der Frage einer möglichen Rückgabe von Kulturgütern an die Erben früherer jüdischer Eigentümer geht.

Weitere 15 Fälle konnten seit 2002 abgeschlossen werden. Dabei wurde zwölf Mal das jeweilige Gemälde, eine Holzfigur, ein Holzrelief sowie eine Tischuhr zurückgegeben, während sich in drei anderen Fällen mit den Erben eine Verständigung erzielen ließ, den Kunstgegenstand im jeweiligen Museum zu halten.

Entsprechende Provenienzrecherchen gibt es auch an den Landesbibliotheken sowie dem Landesarchiv Baden-Württemberg, verteilt auf seine verschiedenen Standorte.

Lost Art Internet Database: Grundsätze der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden

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