Kultur

Land schreibt Förderlinie zur Mitfinanzierung von Katalogen im Bereich der Bildenden Kunst aus

Staatssekretärin Olschowski: „Die Förderung zeitgenössischer Kunstproduktionen und deren Vermittlung sind von besonderer Bedeutung“

Die Katalogförderung des Landes für Künstlerinnen und Künstler der Bildenden Kunst wird erneut ausgeschrieben: Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie Absolventinnen und Absolventen der Kunstakademien des Landes können sich bis zum 15. April 2018 bewerben. Auch Institutionen in Baden-Württemberg, die sich mit einem regelmäßigen Ausstellungsprogramm junger Künstlerinnen und Künstler an ein breites Publikum wenden, können eine Förderung erhalten.

„Gerade für junge Kunstschaffende ist es wichtig, dass wir Plattformen anbieten, auf denen sie sich einer breiteren Öffentlichkeit erstmals präsentieren können. Der Katalogförderung kommt hierbei eine ganz besonders hohe Bedeutung zu“, sagte Staatssekretärin Petra Olschowski am Montag (29. Januar).

Mit jeweils maximal 10.000 Euro werden Publikationen, die im Zusammenhang mit einer Ausstellung oder einem anderen öffentlichen Präsentationsformat erstellt werden, unterstützt.

Entsprechende Anträge können bis 15. April 2018 gestellt werden. Die Auswahl der Projekte erfolgt danach unter Einbezug einer wechselnden, unabhängigen Fachjury.

Ziel der Kunstförderung des Landes ist es, den Kunststandort Baden-Württemberg zu stärken. Hierzu sollen die strukturellen Bedingungen für die Kunstschaffenden und Kunstvermittlerinnen und -vermittlern verbessert wer-den. Ein weiteres Augenmerk liegt darauf, die Kunstszene besser zu vernetzen und zu professionalisieren.

Weitere Informationen und die Unterlagen für das Online-Antragsverfahren sind hier abrufbar.

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