Wettbewerb

Land schreibt vierte Runde zum Innovationsfonds Kunst aus

„Die Resonanz ist äußerst erfreulich und anhaltend hoch. Neu ist die Projektlinie ‚Kultur im und für den ländlichen Raum’. Damit wollen wir bewusst Anreize setzen und das Förderspektrum erweitern“, so Staatssekretär Jürgen Walter. Bislang wurden bereits 161 Projekte mit rund vier Millionen Euro gefördert.

Bis zum 15. Juni können sich Kulturschaffende im Land wieder mit ihren Projekten für den Innovationsfonds Kunst bewerben. In der nunmehr vierten Ausschreibungsrunde werden die bereits bestehenden Förderlinien zur interkulturellen Kulturarbeit, der kulturellen Bildung und zu innovativen Kunstprojekten erstmals um eine weitere Linie ergänzt, mit der insbesondere Kultur im und für den ländlichen Raum gefördert werden soll.

Kunststaatssekretär Jürgen Walter: „Der Innovationsfonds Kunst ist im dritten Jahr bereits zu einer festen Größe in der Kunstförderung geworden.“ Dies zeige sich an dem anhaltend großen Zuspruch. „Mit der neuen Förderlinie wollen wir bewusst Impulse außerhalb der urbanen Zentren setzen, um den Menschen im ganzen Land die Möglichkeit zu geben, Kultur zu erleben.“ Auch Kultureinrichtungen aus den städtischen Ballungsräumen können sich mit Projekten bewerben, deren Veranstaltungsort im ländlichen Raum liegt.

Mit dem Innovationsfonds Kunst sollen sowohl innovative künstlerische Ideen als auch interessante Projekte gefördert werden, die im Kulturleben neue Akzente setzen. Außerdem sollen gezielt innovative Ansätze im Bereich der kulturellen Bildung und der Interkultur gefördert werden.

Antragsberechtigt sind in der Regel nur gemeinnützige Institutionen wie Stiftungen, Vereine, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaften. Diese müssen allerdings dem Ressortbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zugeordnet sein. Projekte von Einzelpersonen können nicht gefördert werden.

Die Projekte müssen befristet sein und dürfen in der Regel nicht bereits anderweitig durch das Land gefördert werden. Außerdem muss die Finanzierung grundsätzlich einen gesicherten Anteil an Eigen- und Drittmitteln von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten aufweisen. Die Förderhöchstsumme liegt bei 50.000 Euro. Anträge können nur für eine Projektlinie gestellt werden; eine parallele Beantragung für die drei weiteren Projektlinien ist nicht möglich. Wiederholungsanträge eines bereits einmal abgelehnten Projekts sind ebenfalls nicht möglich.

Die Förderentscheidungen werden durch eine unabhängige Jury getroffen. Die Ergebnisse werden Herbst 2014 bekannt gegeben.

Das Antragsverfahren erfolgt online. Ausnahmen für Antragsteller ohne Internetzugang sind gegeben.

Weitere Informationen, FAQs und die Online-Antragsformulare zum Innovationsfonds Kunst

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