Kunst

Land schreibt zwei neue Förderlinien Bildende Kunst aus - Unterstützt werden Publikationen sowie Ausstellungen von Gegenwartskunst durch Kunstvereine

Antragsfrist: 15. Januar 2016

Das Land setzt neue Impulse in der Förderung der zeitgenössischen Kunstproduktion und deren Vermittlung. Unterstützt werden sollen Publikationsprojekte von Künstlerinnen und Künstlern der Bildenden Kunst in Verbindung mit einer Ausstellung sowie die Durchführung von Ausstellungen der Gegenwartskunst durch die Kunstvereine. Die Antragsfrist endet jeweils am 15. Januar 2016.

„Die beiden neuen Förderbausteine sollen Künstlerinnen und Künstlern mehr Möglichkeiten zur Präsentation ihrer Arbeiten geben. Dabei sind die Kunstvereine und Galerien wichtige Partner, um die Öffentlichkeit zu erreichen - insbesondere auch jenseits der großen Ballungszentren“, so Kunststaatssekretär Jürgen Walter. Für beide Förderlinien stehen insgesamt 240.000 Euro zur Verfügung.

Grundsätzlich zielt die Kunstförderung des Landes darauf ab, den Kunststandort Baden-Württemberg zu stärken. Wesentliche Maßnahmen sind hierbei die Verbesserung der strukturellen Bedingungen und die Vernetzung und Professionalisierung der Kunstszene.

Die Katalogförderung dient vorrangig der systematischen Weiterförderung von Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie der Absolventinnen und Absolventen der Kunstakademien des Landes. Pro Publikationsvorhaben stehen bis zu 10.000 Euro zur Verfügung.
Die Ausstellungs- und Projektförderung richtet sich an nichtkommerzielle Kunstvereine, die bei ihren Vorhaben im Bereich der Gegenwartskunst unterstützt werden sollen. Der Förderhöchstbetrag liegt ebenfalls bei 10.000 Euro.

Die Auswahl der Projekte erfolgt unter Einbezug einer wechselnden, unabhängigen Fachjury. Weitere Informationen und die Unterlagen für das Online-Antragsverfahren sind unter www.mwk.baden-wuerttemberg.de/ausschreibungen abrufbar.

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