Kunst

Land schreibt zweite Tranche 2013 Innovationsfonds Kunst aus

„Mit dem Innovationsfonds setzen wir starke Impulse für den Ausbau der kulturellen Bildung und der interkulturellen Kulturarbeit im Land. Damit gelingt es uns, mehr Menschen die Teilhabe an Kunst und Kultur zu ermöglichen“, sagte Kunststaatssekretär Jürgen Walter.

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst schreibt die zweite Tranche 2013 des Innovationsfonds für Kunst aus. Dies gab Staatssekretär Walter bekannt. Bis zum 31. Oktober können sich Kulturschaffende im Land mit innovativen Projekten bewerben.

Die Förderung erstreckt sich dabei auf die beiden Linien Kulturelle Bildung und Interkulturelle Kulturarbeit. „Diese beiden Bereiche erscheinen uns besonders wichtig, um die Kunst und Kultur noch stärker in der Gesellschaft zu verankern“, so Staatssekretär Jürgen Walter. Die zusätzlichen Mittel stellt die Landesregierung im Haushaltsjahr 2013 bereit, um einen Schwerpunkt aus der Konzeption „Kultur 2020. Kunstpolitik für Baden-Württemberg“ umzusetzen. Die Linie innovative Kulturprojekte soll im Frühjahr 2014 wieder ausgeschrieben werden. Die Förderentscheidungen werden durch eine unabhängige Jury getroffen. Die Ergebnisse sollen noch im Dezember 2013 bekannt gegeben werden.

Antragsberechtigt sind in der Regel nur gemeinnützige Institutionen wie Stiftungen, Vereine, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaften. Diese müssen allerdings dem Ressortbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zugeordnet sein. Projekte von Einzelpersonen können grundsätzlich nicht gefördert werden.

Die Projekte müssen befristet sein und dürfen erst ab Januar 2014, also nach Bekanntgabe der Juryergebnisse, begonnen werden. Sie dürfen in der Regel nicht bereits anderweitig durch das Land gefördert werden. Außerdem muss die Finanzierung grundsätzlich einen gesicherten Anteil Eigen- und Drittmitteln von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten aufweisen. Die Förderhöchstsumme liegt bei 50.000 Euro.

Das Antragsverfahren ist elektronisch möglich. Die Anträge sind per Email ohne Anlagen einzusenden (Ausnahmen für Antragsteller ohne Internetzugang sind gegeben).

Die Ausschreibungsunterlagen, Richtlinien sowie FAQs zum Innovationsfonds Kunst stehen hier zum Download bereit. Bitte beachten Sie, dass das MWK die Richtlinien leicht modifiziert hat.

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