Kunst und Kultur

Landesregierung bündelt Zuständigkeiten für Kunst und Kultur

Das Land bündelt die Zuständigkeiten für Kunst und Kultur unter dem Dach des Kunstministeriums. Die Bereiche Filmförderung, Medienstandort,  Medien- und Filmgesellschaft  sind bereits seit 21. Juni vom Staatsministerium auf das Kunstministerium übergegangen. Zum 1. September folgen Laienkunst, Volksmusik und Heimatpflege, die bislang beim Kultusministerium angesiedelt waren. „Damit stärken wir die Bedeutung der Kultur und setzen ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages um“, sagte Staatssekretär Jürgen Walter heute in Stuttgart.

„Film und Medien sind Sparten mit großer kultureller Bedeutung und viel Potential für die Zukunft. Sie bilden Schwerpunkte unserer Kulturpolitik. Von der Zusammenführung der Zuständigkeiten für  Laien- und Profikunst profitierten beide Seiten“, so der Staatssekretär weiter. Die Laienkunst bilde das Fundament für die hohe Qualität der professionellen Kunst und Kultur und ermögliche eine breite und aktive Teilhabe am Kulturleben. Die Heimatpflege mit ihren vielfältigen Aufgaben sei ein wichtiger Bewahrer von Alltagskultur und Traditionen.

„Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit mit den Kunstschaffenden und Akteuren aus diesen Sparten. Wir werden Ihnen faire und verlässliche Ansprechpartner sein und uns mit aller Kraft um ihre Anliegen kümmern“, betonte der Staatssekretär.  Das Kunstministerium werde die bisherige gute Zusammenarbeit des Staats- und des Kultusministeriums mit den Einrichtungen und Verbänden fortführen.     

Die Zuständigkeit für Film und Medien umfasst die Geschäftsbereiche Filmförderung und Medienentwicklung der MFG Medien- und Filmgesellschaft mbH, außerdem die Landesförderung für Filmfestivals und das Haus des Dokumentarfilms. Die zentrale Ausbildungseinrichtung in diesem Bereich ist die Filmakademie Baden-Württemberg in Ludwigsburg mit ihrem renommierten Animationsinstitut - auch für sie ist künftig das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zuständig.

Die Bereiche Rundfunkpolitik und Medienrecht bleiben hingegen weiterhin im Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums. Damit ist das Staatsministerium nach wie vor für die Regulierung der Rahmenbedingungen für Rundfunkveranstalter zuständig, wie etwa die Rundfunkstaatsverträge oder das Landesmediengesetz. Außerdem bleibt die Initiative Kindermedienland Baden-Württemberg im Verantwortungsbereich des Staatsministeriums angesiedelt.

Laienkunst, Volksmusik und Heimatpflege werden zum 1. September vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport in die Zuständigkeit des Kunstministeriums übernommen. Dazu gehören:

  • die Förderung der Amateurtheater in Baden-Württemberg
  • die Förderung der Laienmusikverbände
  • die Förderung der Heimatpflege
  • der Landesmusikrat einschließlich der landeseszentralen Jugendmusikensembles (unter anderem Landesjugendorchester) und des Wettbewerbs „Jugend musiziert“
  • die Förderung der Bundesakademie Trossingen und der Musikakademie Weikersheim
  • der Kleinkunstpreis, der Landespreis für Heimatforschung und der Landespreis für Volkstheaterstücke.

Überdies übernimmt das Kunstministerium die Federführung für den Fachbeirat kulturelle Bildung.


http://mwk.baden-wuerttemberg.de/kunst-und-kultur/

Quelle:

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
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