Förderung

Margarete von Wrangell-Habilitationsprogramm

Den ausgewählten Wissenschaftlerinnen wird über das Margarete von Wrangell-Habilitationsprogramm die mittelfristige Beschäftigung an den Universitäten Freiburg, Heidelberg, Konstanz, Stuttgart, Tübingen und Ulm sowie an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe ermöglicht. Theresia Bauer, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst: „Wir haben bei der Förderung von Wissenschaftlerinnen schon viel erreicht, sind aber noch nicht am Ziel.“

Das Margarete von Wrangell-Habilitationsprogramm ist hierfür ein wichtiger Bestandteil. Der Anteil der Professorinnen an den Landeshochschulen ist im Zeitraum von 2001 bis 2011 von 9,4 auf 17,3 Prozent gestiegen. Insgesamt setzt das Land zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen im wissenschaftlichen Bereich rund 4,1 Millionen Euro jährlich ein.

Die geförderten Wissenschaftlerinnen im Einzelnen: 

  • Dr. Irina Podtergera, Slavische Philologie, Universität Freiburg 
  • Dr. Wibke Bechtel, Humanmedizin, Universität Freiburg 
  • Dr. Anna Growe, Geographie, Universität Freiburg 
  • Dr. Stefania Petra, Mathematik, Universität Heidelberg 
  • Dr. Lena Kraska, Bildungswissenschaft, Pädagogische Hochschule Karlsruhe 
  • Dr. Amber Griffioen, Philosophie, Universität Konstanz 
  • Dr. Susanne Becker, Geoinformatik/Photogrammetrie, Universität Stuttgart 
  • Dr. Ebba Lohmann, Neurologie, Universität Tübingen 
  • Dr. Christine Goffinet, Virologie, Universität Ulm 
  • Dr. Pika Miklavc, Physiologie, Universität Ulm 

Allgemeine Informationen:

Zur Qualifizierung von Nachwuchswissenschaftlerinnen auf eine Professur schreibt das Land seit 1997 das Margarete von Wrangell-Habilitationsprogramm aus. In bislang zehn Ausschreibungsrunden konnten insgesamt 144 Habilitandinnen aus den Geistes- und Sozialwissenschaften, Lebens-, Natur- und Ingenieurwissenschaften in die Förderung aufgenommen werden. An Mitteln wurden hierfür bislang insgesamt rund 23,5 Millionen Euro bereitgestellt, teilweise mit Beteiligung des Europäischen Sozialfonds (ESF). Die Unterstützung erfolgt im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses nach TV-L EG 13, im medizinisch-klinischen Bereich nach TV-Ä EG 1 (50 %-Stelle). Dies gewährleistet eine vollständige soziale Sicherung der Frauen. Die Stellen werden in die Hochschulen integriert. Neben ihren Forschungsleistungen haben die Geförderten daher Gelegenheit und Verpflichtung, vier Stunden Lehre in der Woche zu halten. Die Förderdauer beträgt regelmäßig bis zu fünf Jahre, wobei drei Jahre das Wissenschaftsministerium und zwei weitere Jahre die jeweilige Hochschule übernehmen.  

Für Habilitandinnen im medizinisch klinischen Bereich (mit Facharzt-voraussetzung) beträgt die Förderdauer sechs Jahre: vier Jahre durch das Wissenschaftsministerium und zwei Jahre durch die jeweilige Hochschule. Das Förderprogramm ist nach der ersten Professorin an einer deutschen Universität benannt. Margarete von Wrangell (1877-1932) hatte Anfang des 20. Jahrhunderts in Leipzig und Tübingen Chemie studiert und wurde 1923 nach ihrer Habilitierung an der Universität Hohenheim auf die dortige Professur für Pflanzenernährung berufen. Dort leitete sie bis zu ihrem Tod das gleichnamige Institut. http://mwk.baden-wuerttemberg.de/hochschulen/foerderung-von-wissenschaftlerinnen-und-wissenschaftlern/frauenfoerderung/

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