Hochschulen

MWK prüft Zulagen im Bereich der tariflichen Beschäftigung   

Im Rahmen der Revision der leistungsorientierten Vergütungsbestandteile des Personalkörpers an baden-württembergischen Hochschulen wurden an einigen Einrichtungen fehlerhafte Vergaben von Leistungszulagen bei Tarifangestellten festgestellt.

Die betreffenden Hochschulen haben dies umgehend ihren Aufsicht führenden Organen berichtet und sich folgerichtig an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) gewandt. Das MWK hat dies zum Anlass genommen, eine Abfrage an alle Hochschulen zu starten, um zeitnah einen landesweiten Überblick über die allgemeine Vergabepraxis bei Tarifangestellten zu erhalten. Das Ergebnis steht gegenwärtig noch aus.

Dort, wo der Sachverhalt bereits bekannt ist, werden die fehlerhaften Regelungen derzeit vor Ort korrigiert. Gegebenenfalls erforderliche weitergehende Schritte werden geprüft.

In der Sache handelt es sich in aller Regel um Leistungszulagen, die den gesetzlich vorgegebenen Rahmen für Zulagen in geringem Maße haushaltsrechtlich überschreiten. In Ausnahmefällen wurde jedoch eine deutliche Überschreitung der haushaltsrechtlichen Vergabehöhen festgestellt. Zudem wurden haushaltsrechtliche Vorschriften zum Bewilligungsverfahren und zur Mittelherkunft nicht vollumfänglich beachtet.

An baden-württembergischen Hochschulen arbeiten gegenwärtig etwa 60.000 tarifvertraglich angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, so dass von einem umfangreichen Prüfungsaufwand auszugehen ist.

Wie im Bereich des wissenschaftlichen Personals wird auch für den TVL-Bereich eine dauerhafte Stärkung der Kontrollstrukturen erforderlich werden.

Darüber hinaus erscheint auch eine Prüfung sinnvoll, inwieweit geltende haushaltsrechtliche Regelungen noch in angemessener Weise die personalpolitischen Herausforderungen an den Hochschulen in der heutigen Zeit abbilden.