Hochschulen

Neue Leitungsstrukturen für starke Hochschulen

Die Hochschulen im Land sollen neue Leitungsstrukturen erhalten. Ziel ist mehr Transparenz, Partizipation und eine klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten der Leitungsgremien. Der Senat als Organ der akademischen Selbstbestimmung soll gestärkt werden.

Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung ein Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der Leitungsstrukturen der Hochschulen, insbesondere des Hochschulrats beschlossen. „Mit diesen Eckpunkten liegt ein tragfähiger Baustein für die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Novellierung des Landeshochschulgesetzes vor. Der Hochschulrat soll sich dabei auf seine Rolle als kritischer Freund der Hochschulen konzentrieren und die wichtige Brücke zwischen Hochschulen und Gesellschaft schlagen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an die Kabinettssitzung in Stuttgart. Wissenschaftsministerin Theresia Bauer unterstrich: „Erklärtes Ziel ist eine Stärkung und klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten der Leitungsgremien an den Hochschulen.“

Zu diesem Zweck solle der Hochschulrat von Detailfragen des akademischen Betriebs entlastet werden, erklärte Bauer. Gleichzeitig lege die Landesregierung Wert auf eine Stärkung des Senats in seiner Zuständigkeit für die akademische Selbstbestimmung.

In dem Eckpunktepapier werde zudem eine deutlichere Abgrenzung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Gremien, sowie die Erhöhung der Transparenz und die Ermöglichung stärkerer Partizipation befürwortet, so die Wissenschaftsministerin.

Größere Vielfalt der Perspektiven

Die wesentlichen Punkte im Überblick:

  • Die übergreifende strategische Planung (Beschluss des Struktur- und Entwicklungsplan) soll zentrale Aufgabe des Hochschulrats bleiben.
  • Der Hochschulrat soll auch künftig die Arbeit des Rektorats kontrollieren und beratend begleiten.
  • Der Hochschulrat soll weiter die Kontrollfunktion im Bereich der Finanzen wahrnehmen.
  • Das gesetzliche Regelmodell sieht einen ausschließlich mit externen Mitgliedern besetzten Hochschulrat vor. Die Hochschulen sollen aber die Möglichkeit behalten, weiterhin interne Mitglieder zu berufen. Die externen Mitglieder müssen dabei aber die Mehrheit und den Vorsitz stellen.
  • Es wird für den Hochschulrat eine Frauenquote von mindestens 40 Prozent eingeführt.
  • Im Hochschulrat soll eine Vielfalt gesellschaftlicher Perspektiven gewährleistet werden. Mitglieder sollen weiterhin als Einzelpersönlichkeiten aufgrund ihrer Qualifikation berufen werden. Quotenregelungen für die Repräsentanz bestimmter Gruppen werden nicht vorgesehen.
  • Die Legitimation der Hochschulratsmitglieder soll durch Senat und Wissenschaftsministerium getragen werden. Dabei wird eine Beteiligung aller Mitgliedergruppen der Hochschule am Wahlverfahren geprüft.
  • Eine geeignete Regelung zur Amtszeitbegrenzung soll künftig eine kontinuierliche Erneuerung der Hochschulräte sicherstellen.

Stärkung der Partizipation

In dem Eckpunktepapier wird des Weiteren vorgeschlagen, den Senat als Organ der akademischen Selbstbestimmung zu stärken. „Im bisherigen Leitungsgefüge der Hochschulen sind die partizipatorischen Möglichkeiten der Hochschulmitglieder durch den Senat unterentwickelt“, sagte Bauer. Verbriefte Auskunftsrechte gegenüber Rektorat und Hochschulrat könnten ein sinnvolles Mittel sein, dies zu ändern.

So sei vorgesehen, dass die Wahl der hauptamtlichen Rektoratsmitglieder künftig in gemeinsamer Sitzung von Senat und Hochschulrat erfolge, bei der Mehrheiten in beiden Gremien erforderlich seien. Akademische Aufgaben, beispielweise Entscheidungen zu gemeinsamen Einrichtungen und Kommissionen sollten zudem nicht mehr vom Hochschulrat, sondern vom Senat wahrgenommen werden.

Kretschmann und Bauer kündigten an, auf Basis des Eckpunktepapiers einen Gesetzentwurf ausarbeiten zu lassen. Beide betonten: „Die Eckpunkte liegen nun auf dem Tisch. Jetzt sind wir auf das Feedback gespannt, das wir von allen Beteiligten bekommen.“

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