Hochschulen

Neuer Karriereweg zur Professur

Wissenschaftsministerin Ministerin Bauer: „Der Tenure Track ist der nötige Innovationsschub, um die deutsche Juniorprofessur in die Champions League zu befördern.“ Tenure Track bedeutet hierbei die Chance, nach einer befristeten Bewährungszeit eine Lebenszeitprofessur zu erhalten. Dadurch wird der Weg zur Professur berechenbar und unterliegt einzig Kriterien der fachlichen Qualität. 

Professor Dr. Hans-Jochen Schiewer, Rektor der Universität Freiburg und Sprecher der Landesrektorenkonferenz der baden-württembergischen Universitäten: „Transparente und qualitätsgesicherte Tenureverfahren tragen für die Hochschulen entscheidend dazu bei, im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe die vielversprechendsten Talente zu gewinnen. Und dank neuer Rahmenbedingungen sind Tenure Track-Professuren für die Hochschulen nun deutlich flexibler einsetzbar und attraktiver.“ Er gehe davon aus, dass das neue Instrument auf breite Resonanz stößt. 

Die neue Juniorprofessur besticht vor allem durch mehr Verlässlichkeit. Bislang gab es wegen Stellenvorbehalten für viele Juniorprofessorinnen und -professoren selbst bei hervorragenden Leistungen keine Garantie, im Anschluss an die grundsätzlich befristete Juniorprofessur eine unbefristete Professur an derselben Hochschule zu erhalten. Ab jetzt gilt: Wer die eingangs formulierten Anforderungen voll erfüllt, erhält im Anschluss eine Lebenszeitprofessur. Die größere Verlässlichkeit ist ein entscheidender Wettbewerbsfaktor in der Konkurrenz mit den Spitzenstandorten im In- und Ausland.  

Aber auch bei der Besoldung ist Baden-Württemberg spitze. Das Land zahlt bundesweit die höchsten Grundgehälter und bietet neben Mecklenburg-Vorpommern als einziges Land auch bei Juniorprofessuren Leistungszulagen - und zwar bis zur vollen Höhe des Grundgehalts.  

Mit den heute veröffentlichten Anforderungen an die Qualitätssicherungskonzepte sind die Vorbereitungen für die Juniorprofessur mit verlässlichem Tenure Track abgeschlossen. Zuvor haben die Änderungen des Landeshochschulgesetzes und des Staatshaushaltsgesetzes die rechtlichen und materiellen Voraussetzungen geschaffen.  

Baden-Württemberg ist das erste Land, das die entsprechenden Empfehlungen des Wissenschaftsrates umsetzt.

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