Hochschulen

Neues Landeshochschulgesetz: Verantwortung und Vertrauen als Leitideen

Nach Beschluss des Kabinetts beginnt heute die Anhörung zum neuen Landeshochschulgesetz. Das Gesetz klärt die Verantwortlichkeiten der Hochschulgremien und verbessert die Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Es gewährt Freiräume und stellt Transparenz, Chancengleichheit und die Beteiligung der Hochschulmitglieder sicher.

Der Ministerrat hat am Dienstag (15. Oktober) den Anhörungsentwurf für das dritte Hochschulrechtsänderungsgesetz freigegeben. Im Zentrum steht eine Novelle des Landeshochschulgesetzes, die den Hochschulen mehr Handlungsfreiheit gewährt und die vielfältige Hochschullandschaft des Landes stärkt.

Ministerin Theresia Bauer: „Hochschulen tragen eine besondere Verantwortung für die Gesellschaft. Sie brauchen Freiheit, um kreativ und innovativ sein zu können“. Das Gesetz gewähre die notwendigen Freiräume und stelle zugleich Transparenz, Chancengleichheit und die Beteiligung der Hochschulmitglieder sicher. Es sorge zudem für die Stärkung und Abgrenzung der Kompetenzen der Hochschulgremien und schaffe bessere Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs.

Mit der Novelle trennt sich die Landesregierung vom Leitbild der unternehmerischen Hochschule. „Hochschulen sind keine Unternehmen“, so Ministerin Bauer, „diese Vorstellung hat nie zu unseren Hochschulen gepasst“.

Das neue Landeshochschulgesetz sieht eine Vielzahl von Neuerungen vor:

  • Die Leitungsstrukturen an den Hochschulen in Baden-Württemberg werden neu justiert. Ziel ist eine Stärkung und klare Abgrenzung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Rektorat, Hochschulrat und Senat, die Verbesserung der Zusammenarbeit der Gremien, die Erhöhung von Transparenz und die Ermöglichung stärkerer Beteiligung.
  • Die Karrierewege zu einer Professur werden verbessert und Maßnahmen zur Sicherung der Qualität von Promotionen umgesetzt.
  • Das Gesetz entwickelt das Profil der Hochschulen für angewandte Wissenschaften und die Duale Hochschule Baden-Württemberg weiter.
  • Es setzt Rahmenbedingungen, dass Studiengänge in der vorgesehenen Zeit besser absolviert werden können und erleichtert den Zugang zur Hochschule. Mit dem „Weiterbildenden Bachelor“ wird ein spezielles berufsbegleitendes Studium für Berufstätige ermöglicht.
  • Das Gesetz gibt Impulse für die Herstellung von Chancengleichheit und stärkt die Gleichstellungsarbeit an den Hochschulen.
  • An zahlreichen Stellen erhöht das Gesetz die Autonomie der Hochschulen und stellt gleichzeitig notwendige Transparenz sicher.

Hochschulrechtsänderungsgesetz

Im Zentrum des Dritten Hochschulrechtsänderungsgesetz steht das neue Landeshochschulgesetz. Es erfolgen darüber hinaus weitere Änderungen im Landesbeamtengesetz, Landesbesoldungsgesetz, Studentenwerksgesetz, KIT-Gesetz, Landeshochschulgebührengesetz, Hochschulzulassungsgesetz, Chancengleichheitsgesetz, Universitätsklinikagesetz, Akademiengesetz, KIT-Weiterentwicklungsgesetz sowie in der Leistungsbezügeverordnung, der Hochschulvergabeverordnung, der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung und der Verordnung des Justizministeriums über die Ausbildung und Prüfung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger.

In die Erarbeitung des Entwurfs des Dritten Hochschulrechtsänderungsgesetz sind die Ergebnisse zahlreicher Gespräche mit Akteuren in Hochschule und Gesellschaft eingeflossen, die das Wissenschaftsministerium im Vorfeld zu verschiedenen Themen geführt hat. Zur Frage der Qualitätssicherung in Promotionsverfahren wurde zudem eine Online-Beteiligung durchgeführt. Zur Frage der Weiterentwicklung der Leitungsstrukturen an Hochschulen Baden-Württembergs sind die Vorgespräche, bei denen die Rolle der Hochschulräte im Mittelpunkt standen, in einen Eckpunktebeschluss des Ministerrats vom 26. Februar 2013 gemündet, der nun umgesetzt wird.

Die Anhörung zum Gesetzentwurf dauert sechs Wochen. Danach geht der Gesetzentwurf in das parlamentarische Verfahren. Das Gesetz soll im zweiten Quartal 2014 in Kraft treten.

Beteiligungsportal: Hochschulrechtsänderungsgesetz

// //